Kündigung zurück genommen
ein Ma hatte gekündigt. Nun hat er seine Kündigung zurück genommen. Der AG sagt ok aber wir können nicht so tun als wäre nichts gewesen. Der AG sagt jetzt er bekommt einen befristeten Vertrag. Wir sagen eine befristung geht nicht, da ja schon ein festes Arbeitsverhältnis bestand. Liegen wir mit dieser Meinung richtig? Danke für die Hilfe
Community-Antworten (1)
25.05.2005 um 13:49 Uhr
Hallo Heiko! Hat der AN die Rücknahme der Kündigung schriftlich ? Das Problem ist, dass eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist. Im Moment sehe ich die Sachlage so, der AN hat gekündigt = Fakt. Der AN kann die Kündigung so nicht zurücknehmen. Er macht, rein rechtlich, dem AG jetzt das Angebot, seine Arbeitsleistung wieder anzubieten. Jetzt muß der AG entscheiden ob er sie a) zu den alten Bedingungen wieder annimmt, oder b) dem MA einen Arbeitsvertrag zu neuen Bedingungen anbietet. Befristet kann er den AN nur mit einem Sachgrund einstellen. Einfach so geht dies nicht.
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