Hallo zusammen,

ein Arbeitnehmer kündigt zum 31.05.2007. Trotz tariflich anderer kündigungsfristen ist dies so mit dem Arbeitgeber abgestimmt.

Wie verhält sich das mit dem Urlaubsgeld ? Es wird mit dem Aprilgehalt bezahlt. Wird dies anteilig berechnet ud evtl zurückverlangt ?

Wie ist die gesetzliche grundlage ?

Vielen Dank für eine Antwort.