ein Arbeitnehmer kündigt zum 31.05.2007. Trotz tariflich anderer kündigungsfristen ist dies so mit dem Arbeitgeber abgestimmt.
Wie verhält sich das mit dem Urlaubsgeld ? Es wird mit dem Aprilgehalt bezahlt. Wird dies anteilig berechnet ud evtl zurückverlangt ?
Wie ist die gesetzliche grundlage ?
Vielen Dank für eine Antwort.
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