Urlaubsgeld anteilig bei Kündigung zum 31.05.07 ?
Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer kündigt zum 31.05.2007. Trotz tariflich anderer kündigungsfristen ist dies so mit dem Arbeitgeber abgestimmt.
Wie verhält sich das mit dem Urlaubsgeld ? Es wird mit dem Aprilgehalt bezahlt. Wird dies anteilig berechnet ud evtl zurückverlangt ?
Wie ist die gesetzliche grundlage ?
Vielen Dank für eine Antwort.
Community-Antworten (1)
20.02.2007 um 12:34 Uhr
@weichei22 Ich könnte mir auch vorstellen, dass es gar nicht gezahlt wird...
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