Bis heute wurde das Weihnachsgeld ohne Einschränkungen gezahlt. Kein Vorbehalt und auch kein Hinweis das es nur für das laufende Jahr gezahlt wird. Und jetzt der Hammer. Auf der aktuellen Abrechnung steht.
"Die Zahlung des Weinhachtgeldes stellt eine freiwillige Leistung dar. Ein Anspruch auf sie wird für die Zukunft nicht begründet. Dies gilt auch im Fall wiederholter Zahlung." Bis heute gab es keine solche Einschränkung und das Weihnachtgeld wurd bis dato ohne Einschränkung gezahlt. Kann der Arbeitgeber so ohne weiteres das Gewohnheitsrecht abschaffen und was kann der Betreibsrat dagegen unternehmen. Das Weihnachtgeld wurde seit über 25 Jahre an alle Mitarbeiter gezahlt.