Erstellt am 02.12.2008 um 14:24 Uhr von carrie
@Babel
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/weihnachtsgeld.htm
Erstellt am 02.12.2008 um 14:26 Uhr von Kölner
@carrie
Also kann er es jetzt als freiwillig deklarieren...
Erstellt am 02.12.2008 um 14:39 Uhr von carrie
@Kölner
Ich denke mal, dass es wichtig wäre, zu erfahren, wie lange er es schon zahlt. Wenn nach 3 maligem Zahlen eine betriebliche Übbung enstanden ist, kann er meiner Meinung nach nicht so einfach da raus, sonst würde das ja jeder AG so drehen. Der Link sollte nur ein Hinweis sein.
Heute hast du es aber mit mir:-(
Erstellt am 02.12.2008 um 19:31 Uhr von asgard
@carrie
Wer lesen kann ist klar im vorteil.
25 Jahre!
Erstellt am 02.12.2008 um 20:51 Uhr von DonJohnson
Warum so angriffslustig Kölner?
Also Das BAG kann man eigentlich in Begründungen schlecht hinzuziehen, da es gerade bei solchen Dingen keine Grundssatzurteile fällt, sondern eher von Fall zu Fall. BRM, die sich rein auf ein BAG welches zitiert wurde berufen, könnten auf die Schnau... fallen. Nicht umsonst gibt es zum gleichen Thema verschiedene Urteile. Die Interpretation ist aus diesem Grund ohne nweiteres Wissen mehr als schwierig.
Eine Betriebliche Übung ist aber allemal jederzeit und immer wieder von verschiedenen Gerichten zu Ungunsten des AN ausgelegt worden. Beispiele kann ich nachreichen wenn gewünscht.
Erstellt am 03.12.2008 um 05:04 Uhr von carrie
@asgard
Das wurde nachträglich eingetragen, stand also am Anfang noch nicht da;-))
Erstellt am 03.12.2008 um 18:35 Uhr von peanuts
"Eine Betriebliche Übung ist aber allemal jederzeit und immer wieder von verschiedenen Gerichten zu Ungunsten des AN ausgelegt worden. Beispiele kann ich nachreichen wenn gewünscht."
Die Beispiele würden mich in der Tat interessieren.
>Vermutungsmodus an<
Es wird wohl eher so gewesen sein, dass das BAG KEINE "betriebliche Übung" (an)erkannt hat ...
>Vermutungsmodus aus