Erstellt am 13.11.2008 um 10:04 Uhr von RAKO
Also erstmal: Nein, Fristen gibt es nicht, wie auch? Das "Weihnachtsgeld" ist gesetztlich oder sonstwie nicht geregelt (ausser in TV), also können auch keine Fristen geregelt sein.
Aber: Die wichtigere Frage ist doch vielmehr: muss Euer AG Weihnachtsgeld überhaupt zahlen? Wenn es eine freiwillige Zahlung ist - also nicht einzelvertraglich geregelt ist, bzw. mittlerweile betriebliche Übung - dann muss er nicht - und muss Euch auch nicht darauf hinweisen, dass es nichts gibt. Das hat er in der Regel dann schon jedes Jahr getan (... jederzeit widerrufliche, freiwillge Sonderzahlung ...)
Hat er aber gezahlt, ohne die Freiwilligkeit (... jederzeit widerufliche, ...) regelmäßig zu betonen, so ist Euer Weihnachtsgeld wahrscheinlich zur betrieblichen Übung geworden, d.h. sie ist stillschweigend Bestandteil Eures Arbeitsentgeltes geworden (und somit einer ausdrücklichen einzelvertraglichen Regelung gleichgestellt) und der AG muss zahlen. Er kann dann nicht einfach auf die Zahlung verzichten. Fristen gibt es dann natürlich auch nicht.
Wenn der AG trotz betrieblicher Übung nicht zahlt, würde das aber leider bedeuten, dass alle AN ihren Anspruch auf das Geld einzeln einklagen müssten. Ein BR kann da leider nichts machen (ausser dem AG gut zureden), da dass Individualrecht ist.