Erstellt am 27.06.2006 um 21:38 Uhr von Lotte
Das kommt ganz darauf an, was in Eurem TV oder eventuell AV steht
Erstellt am 27.06.2006 um 21:39 Uhr von Fayence
@ WnR
Nehme an, dass eine tarifliche Verpflichtung zur Zahlung nicht besteht, oder?
Auf welchen Zeitraum beziehen sich denn die wiederholten "Nichtzahlungen"?
Wie wurde seitens der AN darauf reagiert?
Wurde das Urlaubs-/Weihnachtsgeld vorbehaltlos gezahlt?
Falls ja, über welchen zusammenhängenden Zeitraum wurde diese Zahlungen letztmalig vorbehaltslos gewährt?
Sind die Zahlungen Bestandteil des Arbeitsvertrags?
Fragen über Fragen! Da müsstest Du schon etwas konkreter werden.
Erstellt am 27.06.2006 um 21:46 Uhr von Kölner
...zudem: Wo kein Kläger da kein Weihnachtsgeld!
Und zwar individualrechtlich!