Erstellt am 14.09.2006 um 11:14 Uhr von gogo
Wenn diese Zahlung im Arbeitsvertrag steht, ist sie nur nur einen Änderungs-Vertrag abwendbar. Ein Änderungs-Vertrag ist aber hierbei nur durch eine wirtschaftliche Notlage des Arbeitgebers durchsetzbar.
Grüße
Erstellt am 14.09.2006 um 11:34 Uhr von matze83
Hi @gogo
das möchte ich doch näher wissen. Wenn ein AG, der nicht im AGVerband ist, Weihnachtsgeld bezahlt ( über mehrere Jahre) und es auch in Verträgen als freiwillige Leistung vermerkt ist, dann kommt er nicht umhin dieses weiter zu zahlen?
Wie sieht es aus wenn es nicht im AV steht und er keins mehr zahlen möchte.
Erstellt am 19.09.2006 um 15:03 Uhr von pondoldie
bestehe doch auf betriebliche übung
Erstellt am 19.09.2006 um 15:14 Uhr von Ramses II
pondoldie,
hast Du denn auch nur annähernd genügend Informationen um beurteilen zu können ob hier überhaupt betriebliche Übung vorliegen könnte?
Horst,
ohne genauen Wortlaut des Vertragstextes wirst Du nur noch mehr Mutmaßungen ernten.
Erstellt am 19.09.2006 um 21:15 Uhr von matze83
HI
das Problem mit der betrieblichen Übung sehe ich darin dass er jedes Jahr wiederholt dass es eine freiwillige Leistung ist und wenn er nun rechtzeitig ( meines Wissens 3 Monate vorher) ankündigt, es nicht mehr zu zahlen, dann Pusteblume? Also muss er dann nichtmehr zahlen? Er betont seit 5 jahren dass és eine freiwillige Leistung ist, TVs greift nicht.
MFG MAtze
Erstellt am 19.09.2006 um 21:19 Uhr von Fayence
Die Klausel muss eindeutig und unmissverständlich sein.
Der bloße Hinweis auf die Freiwilligkeit reicht nicht aus:
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.04.2000
--> zum Widerruf "freiwilliger" Leistungen
Mehr dazu auf dieser Seite:
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/weihnachtsgeld.htm