Abschaffung Weihnachtsgeld
Kurze Frage, mit Hoffnung auf schnelle Antwort.
Ist der BR bei Abschaffung von Weihnachtsgeld (wurde ueber Jahre gezahlt aber mit Hinweis "freiwillig und jederzeit rücknehmbar") mitbestimmungsberechtigt? Unser AG meint nicht. Wir als BR schon (§87 BtrVG Nr.4).
Gruss 3/4
Community-Antworten (10)
18.08.2009 um 15:47 Uhr
seit Ihr Tarifgebunden? wenn nein, dann würde ich mal überprüfen ob hier eine betriebliche Übung vorliegt, allerdings kommt das widerum darauf an wieviel Jahre das WG bezahlt wurde. schneusel
18.08.2009 um 15:51 Uhr
3/4, hatten ähnliche Situation. Wir haben damals behauptet, dass § 87 (1) Nr.10 tangiert ist und RA eingeschaltet. AG hat daraufhin eingelenkt, Termin zum Beschlussverfahren stand schon, wurde dann aber abgesagt.
18.08.2009 um 16:02 Uhr
@3/4 es gibt ein neues BAG Urteil zur betrieblichen Übung : BAG 10 AZR281/08 vom 18.03.2009; da geht es um so einen Fall der Rücknahme von WG-Zahlung; vielleicht hilft es euch
18.08.2009 um 23:49 Uhr
Wenn der AG eine freiwillige monetäre Leistung abschaffen will, ist das nicht mitbestimmungspflichtig.
Sollte tatsächlich eine betriebliche Übung entstanden sein, ist ausschließlich die individualrechtliche Ebene betroffen. Aus diesem Grund handelt es sich bei dem AZ: 10 AZR281/08 auch um ein URTEIL und nicht um einen Beschluss.
18.08.2009 um 23:56 Uhr
peanuts, die RA sahen das damals anders. Manchmal finde ich es ja fast schade, dass es nicht verhandelt wurde.
19.08.2009 um 00:49 Uhr
Rechtsanwälte wollen immer nur das Beste ... €€€€€€
Ein korrekter RA wird einen BR wohl kaum dazu ermuntern, eine ggf. "betriebliche Übung" für KollegInnen einklagen zu wollen. Da muss der Ansatz schon noch ein anderer sein.
Ändert aber nichts daran, dass eine "betriebliche Übung" ausschließlich individualrechtlich geltend gemacht werden kann. Aus diesem Grund sind mir nur Urteile und keine Beschlüsse der Arbeitsgerichtsbarkeit zum Thema "Betriebliche Übung" bekannt.
19.08.2009 um 09:29 Uhr
@peanuts wer hat denn hinsichtlich 10 AZR 281/08 von einem Beschluss gesprochen? Hilfe für den BR bedeutet auch, dass er den MA Tipps für individualrechtliche Möglichkeiten geben kann; oftmals sind auch BRM selbst betroffenen MA; wenn ein BRM dann ein Problem individualrechtlich klären läßt, bringt das i.d.R. dann für alle betroffenen MA was; habe ich selbst 2x erlebt
19.08.2009 um 11:45 Uhr
@lotte
wirklich schade dass die Sache bei Euch nicht ausgefochten wurde... Aber den Ansatzpunkt Eures RA halte ich auch für gewagt.... Andererseits: wer Euer ArbG und LAG kennt der würde wahrscheinlich auch bei allen Angelegenheiten Chancen für AN und BRs sehen ;-)
19.08.2009 um 12:58 Uhr
@lotte welches/wo sind denn euer ArbGer und LAG?
19.08.2009 um 16:43 Uhr
Peanuts, nee ging doch um § 87 (1) Nr. 10, schrieb ich doch oben.
paula, ja, ich wohne auch sehr gerne hier im liberalsten Zipfel Deutschlands...;-)))
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