Beschäftigungszeit - ist Ausbildungszeit gleich Beschäftigungszeit?
Hallo...
kurze Frage. Ist Ausbildungszeit gleich Beschäftigungszeit? (Betriebszugehörigkeit) In unserem Tarifvertrag steht: Beschäftigungszeit ist die zeit während der das Arbeitsverhältniss des Beschäftigten nach dem vollendetem 18. Lebensjahr bestanden hat.......... Konkret war Lehrbeginn 2002 mit 18 Jahren, Ende der Lehre 2004, Beschäftigungsbeginn 2004 ? (Siehe Tarifvertrag oben ) Das Problem ist die Entgeltgruppe, die bei uns nach 4 Jahren erhöht wird. Wenn Ausbildungszeit gleich Beschäftigungszeit, dann wäre 2006 die nächste Erhöhung der Entgeltgruppe. Wenn aber Ausbildung nicht gleich Beschäftigungszeit dann wäre die nächste Erhöhung 2008. Was sagt der Satz in unserem Tarifvertrag?
Community-Antworten (7)
02.12.2008 um 11:29 Uhr
@Mark.01 Na das ist doch mal toll! Wenn man sich § 622 Abs. 2 BGB ansieht kann man im Falle einer Anrechnung der Beschäftigungszeit im Kündigungsfall noch übler vorgehen!
02.12.2008 um 14:36 Uhr
@kölner
es stellt sich aber immer noch die Frage ob die Regelung des § 622 Abs. 2 BGB kein Verstoß gegen höherrangiges Recht ist ;-)
02.12.2008 um 14:39 Uhr
@paula Gibt es das..? :-)) Hast Du neuere Infos dazu?
02.12.2008 um 14:56 Uhr
Ich wollte eigentlich nur wissen ob Ausbildungszeit als Beschäftigungszeit angerechnet wird. Denn bei unserem Fall geht es um Geld. (nach 4 Jahren eine Lohngruppe höher)
02.12.2008 um 15:01 Uhr
@Mark.01 Die Ausgangsfrage 'mal eben' zu ändern, ist immer die schlechteste Lösung.
2008 wäre die Erhöhung nach Deinen Aussagen fällig!
02.12.2008 um 15:02 Uhr
naja das BAG hat ja nun anerkannt dass das AGG bei Kündigungen Anwendung findet. Damit ist § 3 Abs. 4 AGG vom BAG schon in Frage gestellt.
Es gibt ja viele Kommentatoren die viele Normen des BGB oder von TV für europarechtswidrig halten. Thüsing wettert wohl am lautesten aber ich weiß dass es auch BAG-Richter gibt die da zweifeln. Mal sehen was das noch gibt... es bleibt spannend
02.12.2008 um 16:31 Uhr
Ich sehe das mal so, Ausbildungszeit ist keine Beschäftigungszeit! Der Ausbildungsvertrag endet mit der Prüfung. Danach erst beginnt die Beschäftigungszeit. In den Tarifverträgen ist doch normalerweise geregelt dass bei Beschäftigung in der Eingruppierung X nach x Jahren eine Höherstufung folgt.
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