Erstellt am 15.04.2013 um 22:54 Uhr von Kölner
@hulky
Das müssen die Kollegen einzeln machen. Der BR macht da gar nichts...
Erstellt am 15.04.2013 um 22:59 Uhr von mitleserinnen
Gilt ein TV? Dann sollte man die Gewerkschaft einbinden. Doch dann sollten die Betroffenen auvh Mitglieder sein.
Erstellt am 16.04.2013 um 06:39 Uhr von Lotte
Hallo Hulky,
Ihr könntet das Thema "Eingruppierung" zum Thema eine BetrVers machen und die KollegInnen über Ihre Rechte bei falscher Eingruppierung aufklären. Ein Gewerkschaftssekretär sollte da sein und zum Thema informieren.
Wenn der Entgelt-TV keine Abweichungen vorsieht und es kein leistungsbezogenes Entgelt gibt, interessieren die Gründe des AG doch auch gar nicht.
LG Lotte
Erstellt am 16.04.2013 um 09:29 Uhr von gironimo
Sicher ist es so, dass tarifliche Ansprüche nur vom AN (am Besten mit Hilfe der Gewerkschaft) eingefordert werden können. Dennoch sollte sich aus meiner Sicht der BR nicht zurücklehnen und mit dem Finger aufs Individualrecht zeigen. Es gibt immer auch Instrumente, um ins Gespräch zu kommen. Schließlich geht es hier ja nicht nur um einen Einzelfall.
zum Beispiel:
Wenn der AG höher gruppiert, muss er ja den BR hören (§ 99 BetrVG); zumindest hier muss er ja so genau begründen, dass der BR seine Mitbestimmung ausüben kann. Und ohne umfassende Information keine Zustimmung. Wenn er nun einige höher und die anderen nicht höher gruppiert, obwohl alle anscheinend vergleichbar sind, stellt sich die Frage der Beurteilungsgrundsätze, die mitbestimmungspflichtig wären.
Auch da wird der AG mit dem Kopf schütteln und weit von sich weisen, dass es so was gibt. Dann fordert der BR welche, die er ggf. mit der Einigungsstelle durchsetzen könnte.
Dann vielleicht doch Grund für den AG mit dem BR ins Gespräch zu kommen??
Also - nicht so leicht aufgeben. Und natürlich ist auch der Rat richtig, die Gewerkschaft mit ins Boot zu nehmen.
Erstellt am 16.04.2013 um 12:48 Uhr von GuidoW
Der Betriebsrat hätte auch schon bei der Einstellung der Kollegen mit geringerer EG widersprechen können.
Und dann, falls der AG sich weigert, durch ein Beschlussverfahren eine Klärung herbeiführen können.
LG Guido
Erstellt am 16.04.2013 um 13:01 Uhr von Kulum
Der Einstellung wegen falscher Eingruppierung die Zustimmung verweigern? Sicher? Das schau dir lieber nochmal an, mit sowas kann dich dein AG böse gegen die Wand fahren lassen. Eingruppierung und Einstellung sind zwei Paar Schuhe. Wenn das Eine falsch ist, das Andere aber offensichtlich richtig, setzt du dich ordentlich in die Nesseln, wenn du einfach beidem die Zustimmung verweigerst.
Schau einfach mal in den Fred "Übernahme, aber falsch eingruppiert" rein. Da hat es rkoch so schön und richtig beschrieben, wie es mir leider nicht gegeben ist.