Erstellt am 06.10.2010 um 20:01 Uhr von DrHouse
Biker,
Lohnverhandlungen sind Sache des Arbeitnehmers. Wer gut verhandeln kann, bekommt mehr. Der BR bleibt da aussen vor. Ist leider so.
Aus diesem Grund habe ich es mir bisher verkniffen in Lohnlisten Einsicht zu nehmen.
Bei uns ist das nämlich genauso.
Gruß DrHouse
Erstellt am 06.10.2010 um 20:09 Uhr von Biker
hallo,
ja hab ich mir fast gedacht.......................aber der alte br(seit mai abgelöst!) hat teilweise den leuten zu mehr geld verholfen.........andere wurden bei der lohnerhöhung übergangen.
also das entspricht nicht ganz meinem rechtsbewusstsein.
Erstellt am 06.10.2010 um 21:35 Uhr von DrHouse
Biker,
vor einigen Jahren haben wir als BR trotzdem mit dem AG verhandelt, um die geringen Löhne den anderen anzugleichen.(Wir sind auch nicht an einen Tarif gebunden und es sind nicht einmal 10% der AN in der Gewerkschaft.)
Es hat funktioniert, der AG hat den AN, die für gleiche Arbeit weniger bekommen, mehr gezahlt.
Ich meine, versuchen kann man es.
Gruß und viel Glück.
Erstellt am 07.10.2010 um 08:27 Uhr von pitsieben
@ Biker,
nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der BR Mitbestimmung bei der Lohngestaltung, wenn kein Tarifvertrag vorhanden ist. Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 87 ab Rn 241.
Erstellt am 07.10.2010 um 09:35 Uhr von sanifair
Pitsieben das stimmt doch nicht! Bei dem MBR geht es nur um das vergutungssystem und nicht um individuelle löhne
Erstellt am 07.10.2010 um 09:53 Uhr von pitsieben
Q sanifair,
hier ein Auszug aus den Kommentar von Däubler zum § 87 ab Rn 241:
"Mit Hilfe des Mitbestimmungsrechts sollen die AN, sofern kein Tarifvertrag eingreift, vor einseitig am Interesse des UN orientierten oder willkürlichen Lohngestaltungen geschützt werden. Dabei geht es um die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges, also um innerbetriebliche Lohngerechtigkeit."
Dieses kann der BR in einer Betriebsvereinbarung mit dem AG vereinbaren.
Besser wäre es mit Hilfe der zuständigen Gewerkschaft einen Haustarifvertrag mit dem AG zu vereinbaren.
Erstellt am 07.10.2010 um 10:18 Uhr von mainpower
@pitsieben
Dein letzter Satz sagt es genau. Ohne Haustarifvertrag oder sonstige verpflichtungen aus einem Tarifvertrag ist der AG frei in der Lohngestaltung. Dann gibt es eben nur zwei Vertragspartner, nämlich der AG und der AN.