Gleiche Arbeit - Gleicher Lohn ???
hallo,
wir haben nach einsicht in die lohnlisten ein problem, wir stellten fest das in gleichen abteilungen, bei gleicher betriebszugehörigkeit und qualifikation unterschiedliche löhne für die gleiche arbeit gezahlt werden.
die geschäftsführung will uns das ganze als freie marktwirtschaft bzw vertragsfreiheit verkaufen.
es kann doch nicht nicht sein das stundenlöhner lohnunterschiede von über 4 euro in der stunde haben und bei lohnerhöhungen einfach "übersehen"wurden und daran nichts ändern können. .o((
kann uns jemand im intresse aller kollegen einen tip zwecks weiteren vorgehens geben.??
achja..........unser ag ist nicht tarifgebunden.
wir sind für jeden tip dankbar.
Community-Antworten (7)
06.10.2010 um 22:01 Uhr
Biker,
Lohnverhandlungen sind Sache des Arbeitnehmers. Wer gut verhandeln kann, bekommt mehr. Der BR bleibt da aussen vor. Ist leider so.
Aus diesem Grund habe ich es mir bisher verkniffen in Lohnlisten Einsicht zu nehmen. Bei uns ist das nämlich genauso.
Gruß DrHouse
06.10.2010 um 22:09 Uhr
hallo,
ja hab ich mir fast gedacht.......................aber der alte br(seit mai abgelöst!) hat teilweise den leuten zu mehr geld verholfen.........andere wurden bei der lohnerhöhung übergangen.
also das entspricht nicht ganz meinem rechtsbewusstsein.
06.10.2010 um 23:35 Uhr
Biker, vor einigen Jahren haben wir als BR trotzdem mit dem AG verhandelt, um die geringen Löhne den anderen anzugleichen.(Wir sind auch nicht an einen Tarif gebunden und es sind nicht einmal 10% der AN in der Gewerkschaft.) Es hat funktioniert, der AG hat den AN, die für gleiche Arbeit weniger bekommen, mehr gezahlt. Ich meine, versuchen kann man es.
Gruß und viel Glück.
07.10.2010 um 10:27 Uhr
@ Biker, nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der BR Mitbestimmung bei der Lohngestaltung, wenn kein Tarifvertrag vorhanden ist. Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 87 ab Rn 241.
07.10.2010 um 11:35 Uhr
Pitsieben das stimmt doch nicht! Bei dem MBR geht es nur um das vergutungssystem und nicht um individuelle löhne
07.10.2010 um 11:53 Uhr
Q sanifair, hier ein Auszug aus den Kommentar von Däubler zum § 87 ab Rn 241: "Mit Hilfe des Mitbestimmungsrechts sollen die AN, sofern kein Tarifvertrag eingreift, vor einseitig am Interesse des UN orientierten oder willkürlichen Lohngestaltungen geschützt werden. Dabei geht es um die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges, also um innerbetriebliche Lohngerechtigkeit." Dieses kann der BR in einer Betriebsvereinbarung mit dem AG vereinbaren. Besser wäre es mit Hilfe der zuständigen Gewerkschaft einen Haustarifvertrag mit dem AG zu vereinbaren.
07.10.2010 um 12:18 Uhr
@pitsieben Dein letzter Satz sagt es genau. Ohne Haustarifvertrag oder sonstige verpflichtungen aus einem Tarifvertrag ist der AG frei in der Lohngestaltung. Dann gibt es eben nur zwei Vertragspartner, nämlich der AG und der AN.
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