Das Thema ist ziemlich komplex. Fangen wir mal von vorne an. Grundsätzlich ist die Sache der Dienstreise mitbestimmungspflichtig nach 87, 1, 1! Ich denke da stimmt mir jeder hier zu. Des weiteren habt ihr als Gremium diesbezüglich ein Initiativrecht - auch darüber herrscht bestimmt Einigkeit. Nun aber zum Kern des Problems: Ein Kollege soll nach wien fliegen, das Seminar besuchen oder was auch immer, aber dann sind 50 Euro für die Nacht oder Übernachtung zuviel? Na, dass ist ja wohl lächerlich! Im Prinzip ist Reisezeit keine Arbeitszeit, es sei denn, es ist in eienr BV oder einem TV anders geregelt. Meines Wissens (wie gesagt, kann ich nicht wirklich belegen jetzt und hier) ist es so, dass eine solche Reise unzumutbar ist für den AN, von daher also Übernachtung Pflicht! Weiter´hin könnte man in das Arbeitszeitgesetz scheuen. 11 Stunden Ruhe vor dem nächsten Arbeitstag. Wollen wir mal überlegen, die Firma sagt er soll dahin, warum auch immer übernachtet er dort nciht, also fängt in meinen Augen die Ruhephase an, wenn er daheimj ist, und dann 11 Stunden - nunja, im schlimmsten Fall für den AN. Als BR würde ich eindeutig dem AG mitteilen, dass er das alleine nicht zu bestimmen hat. Durch eine fehlende BV ist nach Ansicht des Gremiums die Reisezeit gleich Arbeitszeit. Somit würde ich pokern und sagen, dass eine Übernachtung unumgänglichg ist, da ansonsten das Gremium der Mehrarbeit wegen fehlender BV nicht zustimmen kann. Ich weiß, das steht auf wackeligen Beinen, aber so könnte man versuchen für den AN das beste herauszuholen. Ich hoffe, dass ich hier korrigiert werde wenn cih was falsches schreibe. Aber so sehe ich das Gremium erst mal im Boot. Wie schon gesagt, $$ dazu kann ich leider nicht nenen, aber unsere Kollegen hier werden mich oder dich in dieser Sache bestimmt gerne weiter unterstützen.
Aus dem Bauch raus, würd ich aus der Hüfte schi9eßen wenn es akut ist.
Ich hoffe, dass dir die anderen mehr helfen können als ich - wie gesagt, aus der Hüfte geschossen, würde ich es so machen. Wenn der AG anderer Meinung ist, kann er es ja gerne beweisen.