Kann der Arbeitgeber für einzelne oder alle Außendienstmitarbeiter so genannte Übernachtungstouren anordnen?
Übernachtungstouren bedeutet, dass der Arbeitnehmer in die äußersten Bereiche seines Gebiets fährt und da die Kunden besucht. Der Arbeitnehmer soll dann sich da ein Hotel suchen und übernachten damit er dann morgens gleich die nächsten Kunden im Umkreis des Hotels besuchen kann. Somit kann der Außendienstler mehr Kunden im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes besuchen.

Darf der Arbeitgeber das?
Fällt das unter das Direktionsrecht oder können wir die Karte Mitbestimmung ziehen.