Angeordnete Übernachtungen
Kann der Arbeitgeber für einzelne oder alle Außendienstmitarbeiter so genannte Übernachtungstouren anordnen? Übernachtungstouren bedeutet, dass der Arbeitnehmer in die äußersten Bereiche seines Gebiets fährt und da die Kunden besucht. Der Arbeitnehmer soll dann sich da ein Hotel suchen und übernachten damit er dann morgens gleich die nächsten Kunden im Umkreis des Hotels besuchen kann. Somit kann der Außendienstler mehr Kunden im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes besuchen.
Darf der Arbeitgeber das? Fällt das unter das Direktionsrecht oder können wir die Karte Mitbestimmung ziehen.
Community-Antworten (4)
14.01.2016 um 09:27 Uhr
Was steht hierzu im Arbeitsvertrag ?
14.01.2016 um 09:43 Uhr
Im Arbeitsvertrag soll laut des Kollegen nichts stehen.
14.01.2016 um 09:58 Uhr
Hallo BVUrlaub
natürlich seit Ihr hier in der Mitbestimmung nach §87 BetrVG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage...usw...
14.01.2016 um 10:04 Uhr
Wobei es Berufsbilder gibt, win denen die Übernachtungstouren dazu gehören. Es kommt eben darauf an. Manchmal werden Übernachtungen auch erforderlich, damit die Ruhezeiten eingehalten werden können.
Aber wie moreno schon schreibt - mischt Euch ein. § 87 BetrVG gilt auch im Außendienst.
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