Erstellt am 14.02.2022 um 15:19 Uhr von celestro
Der WV sollte ein allgemeines Schreiben veröffentlichen, wo die Listenwahl mit Liste A und Liste B (oder Liste 1 und Liste 2) erklärt wird. Ich denke schon, dass das mit der Erklärung eine Art "Beeinflussung" darstellt ... wobei die mEn nicht unerlaubt sein dürfte. Trotzdem sollte der WV dafür sorgen, das jegiche Möglichkeit der Beeinflussung unterbleibt (wenn es nur darum geht, das Wahlsystem zu erklären).
Erstellt am 14.02.2022 um 15:36 Uhr von relfe
der noch amtierende BR ist doch gar nicht zuständig, das ist Aufgabe des WV.
Den WV informieren, der muss sich kümmern.
Erstellt am 14.02.2022 um 15:53 Uhr von Eisfee
Die wollen ja nur helfen und er möchte nicht das die Wahl wegen sowas offensichtlichen angefochten wird von den unterliegenden Listen. Er hatte mich nun um Hilfe gefragt, aber explizit finde ich auch kein Paragraphen auf den er sich berufen kann dass sie sowas zu unterlassen haben. Einzig dass der Arbeitgeber eingeschaltet wird, wenn’s ans Schwarze Brett gehängt wird da ja Betriebsmittel entfremdet werden für Wahlwerbung. So weit möchte er nicht gehen.
Erstellt am 14.02.2022 um 16:49 Uhr von netteannette
Der WV muss die Wahl organisieren und durchführen. Von "Erklärungen" an die AN, wie eine Listenwahl funktioniert oder was der Unterschied von Listen- und Personenwahl ist, steht nichts in der WO und das gehört m.E. nicht zu den Aufgaben des WV.
Dass der amtierende BR den MA nun den Unterschied erklärt, ist das durchaus legitim. Wenn der BR nun "seine" Liste als Beispiel nimmt und dies auch als Beispiel deklariert - was soll daran Wahlwerbung sein? Es ist ja "nur" ein Beispiel wie so eine Liste aussieht ....... Einen § dafür hab ich auch nicht parat - in der Praxis verschwimmt einfach oft die Abgrenzung zwischen BR, Wahlvorstand, Kandidatenwerbung, da es oftmals einfach diesselben Personen sind, die mehrere Positionen/Ämter haben.