Erstellt am 22.03.2014 um 17:12 Uhr von gironimo
Erst einmal heißt es im § 7 Abs. 2 BUrlG:
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so Muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
(Bei einer 5 Tage-Woche käme man da mit 10 Tagen hin).
Aber was soll heißen ?: >Was sollen wir tun geht nicht anders< Diese Aussage sollte schon etwas näher erklärt werden. Der Urlaub dient ja in erster Linie der Erholung und nicht dem Ausgleich des Betriebsrisikos.
>Diese Vereinbarung wurde mit unseren Betriebsratsvorsitzenden abgesprochen.<
Das allein reicht nicht aus. Was sagt denn der BRV dazu? Ist seine Absprache durch einen Beschluss des BR gedeckt? Und gibt es eine Betriebsvereinbarung?
An Deiner Stelle würde ich mich einmal mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen und die Situation besprechen. Sicherlich kennt man dort den Betrieb ja besser, als wir hier im Forum.
Erstellt am 22.03.2014 um 17:45 Uhr von DrSmith
Hallo
zu.
Das allein reicht nicht aus. Was sagt denn der BRV dazu? Ist seine Absprache durch einen Beschluss des BR gedeckt? Und gibt es eine Betriebsvereinbarung?
Ich denke die ist nicht gedeckt wie kann er eine BV unterzeichnen wenn er Nachtschicht hat und nicht mal im Betrieb war. und dazu noch das Gremium sind alles Schichtarbeiter auf unterschiedlichen Schichten verteilt also unmöglich kann das gedeckt sein und das eine BV Existiert bezweifel ich mal die Lampe weis doch gar nicht wie man eine solche verfasst.
Da jetzt im April Neuwahlen sind, und dieser Vorsitzende nicht mehr Antritt (Gott sei Dank) kommen nur neue die Gewählt werden müssen.
Unser Betriebsrat wird vom Chef Kontrolliert und das seid mehr als 15 Jahren. Kann man als einzelner der nicht im Gremium ist nichts unternehmen da unsere Belegschaft sehr unterbelichtet zu sein scheint und immer die selben Pfeifen Wählt die sich vom Chef einschüchtern lassen.
Ich war lediglich mal 1 Jahr Ersatzmann (leider durch Tod eines MA) bin ich da nachgerückt.
Habe dann damals den Chef 2x mit dem Betriebsverfassungsgesetz gedroht das es so nicht geht was er vorhat da es nicht Rechtens war.
Der Vorsitzende wäre mit Infarkt fast vom Stuhl gefallen seine 4 Lampen die noch mit dabei waren wussten gar nicht wie ihnen geschieht.
Wenn ich als leihe mehr weis als die Musikanten die die selbe Musik spielen wie der Chef geht nicht. Schwupp war ich bei der nächsten Wahl nicht mehr dabei.
Bei unseren Betriebsrat waren alle lediglich auf dem Seminar 1 sonst auf keinen und der Vorsitzende soweit ich weis war der auf noch nie einen. Er versucht sich dann so aus der Affäre zu ziehen was der Chef immer meint das kostet Geld und ist nicht da Punkt.
Ich hoffe das sich bei den Wahlen etwas ändert im April.
Ich habe mich ebenfalls wieder mir Aufstellen lassen zur Wahl, weil mich mag der Chef eh nicht da er sehr Nachtragend ist, das von damals hat der immernoch im Kopf.
Wer will dem kann ich den Aushang auch per Mail zukommen ich hab diesen Fotografiert da mir das nicht ganz Koscha vorkommt.
Jedenfalls danke Ich euch für die Kommenden Antworten.
Erstellt am 23.03.2014 um 06:26 Uhr von Rattle
Hallo,
wir werden da kaum antworten können, für veränderungen kann nur die belegschaft etwas tun, in dem sie wählen gehen.
raten kann man dir nur damit, das du und deine mitstreiter ordendlich werbung macht, vielleicht mit flyern und viel mit den kollegen sprechen.
MFG