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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber ignoriert Widerspuch des BR zu Versetzung - Was wäre zu tun?

K
Kiste
Jan 2018 bearbeitet

hallo Leute, unser Arbeitgeber hat in unserem Betrieb nach seiner Meinung einen Mitarbeiter umgesetzt an einen anderen Arbeitsplatz. Der Arbeitnehmer aber hat Beschwerde beim BR eingereicht und beim Arbeitgeber der Versetzung wiedersprochen. Der BR hat sich der Beschwerden angenommen und festgestellt, das es sich tatsächlich, aus Sicht des Arbeitnehmers um eine Versetzung handelt (BetrVG). Hinweis dazu Arbeitsumfeld durch andere Mitarbeiter, anderes Schichtsysthem und amderer Vorgesetzter. Der BR hat darauf hin, ebenfalls der Versetzung wiedersprochen und dem Arbeitgeber aufgefordert, die Versetzung unverzüglich rückgängig zu machen. Der Arbeitgeber hat dies aber völlig ignoriert. Soweit zum Sachverhalt. Jetzt meine Frage : Was währe zu tun ? Einigungsstelle ? Oder zum Schutz des Arbeitnehmers ,dies gleich Anzeigen? "Ordnungswidrigkeit" Und wenn der BR es dann dabei nur bei dem Wiederspruch beläßt und mehr nicht unternimmt? will?

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Community-Antworten (3)

D
d-wade

27.11.2008 um 21:15 Uhr

§ 101 Zwangsgeld 1Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 aufrecht, so kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben. 2Hebt der Arbeitgeber entgegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die personelle Maßnahme nicht auf, so ist auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass der Arbeitgeber zur Aufhebung der Maßnahme durch Zwangsgeld anzuhalten sei. 3Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro.

P
PUMA

28.11.2008 um 14:56 Uhr

das was d-wade schreibt kann auch mit einer einstweilige Verfügung durchgesetzt werden. Diese ist beim Arbeitsgericht einzureichen. Meine Empfehlung ist, sich auch in solchen Fällen einen RA dazu zunehmen.

W
wosp

29.11.2008 um 12:23 Uhr

Hallo Kollegen,

Euer AG schreit ja förmlich nach einem Gerichtsprozess. Macht ihm doch mal klar, daß ihr bereit seid seinem Schrei nachzukommen. Die meisten werden dann sanft wie ein Lamm....grins. Was ihm sonst erwartet hat ja d-wade beschrieben.

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