§99 BetrVG Versetzung - welcher BR muss gefragt werden?
Eine Frage zu §99 BetrVG. Muss bei einer Versetzung zwischen zwei Betrieben (also Versetzung aus dem einen und Einstellung in den anderen) nur der Betriebsrat des Ziel-Betriebes um Zustimmung gefragt werden oder zusaetzlich auch der Betriebsrat des abgebenden Betriebs gefragt werden?
Community-Antworten (8)
24.11.2008 um 21:27 Uhr
Es kommt darauf an....
........ ob die Versetzung auf Wunsch des zu versetzenden AN erfolgt und/oder ob sich auf Grund der Versetzung Nachteile für die verbleibenden Koll. ergeben.
schaue hier: http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949788901/1488.html
und hier: http://www.wiwi.rwth-aachen.de/kos/WNetz?art=File.download&id=6915
24.11.2008 um 21:47 Uhr
Die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen ist auf den Betrieb und den dort gebildeten Einzel-BR bezogen. Es ist von der organisatorischen und beteiligungsmäßigen Einheit des einzelnen Betriebs auszugehen. Das bedeutet, dass ein möglicherweise individualarbeitsrechtlich in sich geschlossener Vorgang betriebsverfassungsrechtlich in die Komponenten zerlegt wird, mit denen er sich dem jeweils betroffenen und zuständigen Einzel-BR darbietet: Eine Abordnung von einem zu einem anderen Betrieb als Versetzung im abgebenden, als Einstellung im aufnehmenden Betrieb ist somit zu bejahen. Eine Abordnung von einem zu einem anderen Betrieb als Versetzung im abgebenden, als Einstellung im Aufnehmenden Betrieb muss bejaht werden. Für den neuen Einsatzbetrieb handelt es sich um eine Einstellung wenn der AN in diesen eingegliedert wird. Kommt der Beschäftigte nach einer Zeit zurück in den abgebenden Betrieb müssen beide BR einbezogen werden.
24.11.2008 um 21:52 Uhr
@frager1:
"1. Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn ein Arbeitnehmer auf Dauer in einen anderen Betrieb des Arbeitgebers versetzt wird. Dieses Mitbestimmungsrecht entfällt nur dann, wenn der Arbeitnehmer mit dieser Versetzung einverstanden ist."
Dazu folgende Frage: Kann ein Arbeitnehmer, in dessen individuellem Arbeitsvertrag als Einsatzort nur "Deutschland" drin steht und nicht etwa eine bestimmte Stadt, in obigem Sinne mit der Versetzung an einen anderen Ort nicht einverstanden sein? Oder hat er gemaess Direktionsrecht des Arbeitgebers schon "verloren"?
24.11.2008 um 21:57 Uhr
@dasmussichwissen2
Dazu folgende Frage: Kann ein Arbeitnehmer, in dessen individuellem Arbeitsvertrag als Einsatzort nur "Deutschland" drin steht und nicht etwa eine bestimmte Stadt, in obigem Sinne mit der Versetzung an einen anderen Ort nicht einverstanden sein? Oder hat er gemaess Direktionsrecht des Arbeitgebers schon "verloren"?
Nein, auch hier haben die Gerichte ich glaube auch das BAG Grenzen gesetzt.
Zum beispiel: Keine Versetzung um 260 km für Familienvater – Direktionsrecht des AG - ArbG Frankfurt/Main, 9.1.2007 - Az: 7 Ga 238/06
Laut Urteil überschritt die Firma mit der Versetzung «die Grenzen billigen Ermessens».
Versetzung an weit entfernte Orte nicht durch Direktionsrecht gedeckt Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Mainz; Meldung vom 05.11.2003; Aktenzeichen: 5 Sa 227/03
24.11.2008 um 22:40 Uhr
@frager1
Genial, das bringt uns hier immens weiter! Vielen Dank fuer diese Infos! Wir stecken seit einer Woche in einem ziemlich haesslichen Streit mit unserem Arbeitgeber. Danke fuer die Unterstuetzung!
25.11.2008 um 10:53 Uhr
Ich vermute zwar das dassmussichwissen2 jetzt nicht mehr mitliest, aber trotzdem:
Dazu folgende Frage: Kann ein Arbeitnehmer, in dessen individuellem Arbeitsvertrag als Einsatzort nur "Deutschland" drin steht und nicht etwa eine bestimmte Stadt, in obigem Sinne mit der Versetzung an einen anderen Ort nicht einverstanden sein? Oder hat er gemaess Direktionsrecht des Arbeitgebers schon "verloren"?
Siehe oben zitiertes Urteil 2. Leitsatz:
*** Ein das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausschließendes Einverständnis liegt NUR DANN vor, wenn der ARBEITNEHMER die Versetzung SELBST GEWÜNSCHT HAT oder diese seinen Wünschen und seiner freien Entscheidung entspricht. ***
D.h. wie weiter unten im Urteil ausgeführt: Nur wenn die Versetzung AUF AUSDRÜCKLICHEN WUNSCH DES ARBEITNEHMERS durchgeführt wird, kollidiert das Recht der freien Vertragsgestaltung des ANs mit dem Mitbestimmungsrecht des BR. Nur IN DIESEM FALL läuft das MBR leer - d.h. der BR hat das MBR nur gegenüber dem AG, nicht gegenüber dem AN! Er kann also dem Wechsel nicht widersprechen, der AN darf auf jeden Fall wechseln.
Die Frage nach der rechtlichen ZULÄSSIGKEIT (die ist gegeben) stellt in Bezug auf das MBR nicht.
25.11.2008 um 12:26 Uhr
@kallinrw Aus welchem Buch/Internetquelle stammt Dein Kommentar?
25.11.2008 um 18:27 Uhr
@ kölner ist das nicht richtig glaube doch Däubler/Kittner und haufe
Verwandte Themen
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
ÄlterHallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah
Einspruch gegen Versetzung
ÄlterBei uns läuft gerade ein "gekummel" um eine Versetzung. Ein Kollege wird in der jetzigen Abteilung nicht mehr benötigt. Er hat eine höher wertige Stelle. Er ist Einzelkämpfer und soll / will es auch b
Schwerbehinderten-Vertretung - Versetzung ohne Information an SchwerbVert
ÄlterHallo, zum wiederholten Male ist es jetzt passiert, dass bei einer Versetzung die Schwerbehinderten-Vertretung nicht informiert wurde. Bei einer Versetung wurde die Information innerhalb der 7-Tage-
Versetzung von einem BR-Mitglied wirksam?
ÄlterGuten Morgen zusammen, vorab möchte ich erwähnen, dass der Text wahrscheinlich länger sein wird und dafür entschuldige ich mich schon mal. Meine Frage geht direkt um mich selber. Ich bin BR-Mitglie