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Versetzung des Hausmeisters -was kann der BR tun?

P
Puffbohne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, die GL hat uns mitgeteilt, dass sie mit der Arbeit unseres Hausmeisters nicht zufrieden sind und wollen ihm schnellstmöglcih eine andere Arbeit zuweisen. Es gibt keinerlei Aktenvermerke oder Ermahnung zur Arbeitsweise des MA. Von unsere Beobachtung hat die GL schon recht. Die Stelle soll unbesetzt bleiben und die anfallenden Arbeiten von anderen MA zusätzlich mit ausgeführt werden. Was können wir machen um beiden Parteien gerecht zu werden?

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Community-Antworten (2)

A
Angi1

20.09.2006 um 14:41 Uhr

Hallo Puffbohne,

je nachdem wie der AV des MA aussieht, kann es sich auch um eine Änderungskündigung handeln. (§ 2 und 3 KSchG)

Bei einer Versetzung könnt ihr nur nach § 99 BetrVG die Zustimmung verweigern.

MfG Angi1

F
Fayence

20.09.2006 um 17:45 Uhr

Puffbohne,

wenn anfallende Arbeiten derart unzufriedenstellend ausgeführt werden, wäre doch eine Ermahnung des Betroffenen mehr als angebracht. Vielleicht nimmt er die Mängel gar nicht wahr oder die Ansprüche haben sich einfach geändert!

Könnte es ev. sein, dass die Pensionierung Eures Hausmeisters absehbar ist??

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