@gismo
Nun ja, wenn viele Antworten da sind, lese ich nciht jeden Thread, da hier durchaus super Kollegen schreiben und man manchmal nciht viel mehr dazu sagen kann, da es einfach nichts mehr zu sagen gibt. Ich weiß auch nciht, warum gerade ich dir hier Tipps geben soll. Es gibt viele viele bessere und erfahrenere BRM hier als mich. Da du aber drum gebeten hast, dass ich meine "Weisheiten" hier kund tun soll, mache ich das (entweder leide ich durch meine tägliche Arbeit unter Verfolgungswahn... nun ja ein wenig veräppelt fühle ich mich schon wenn man mich in einer Frage direkt anspricht...) Dennoch komme ich deinem Wunsch nach.
So nun DJ´s Meinung zu deiner Frage:
Ich konnte in keinem deiner Worte eine Amtserhebung nach dem 23 er lesen. Die MA wollen vielleicht lediglich eine Betriebsversammlung erwirken. Wie oft usw die stattzufinden hat, siehst du im §43 BetrVG.
Das der AG euch nciht akzeptiert und gerne mal was vergisst, ist doch logisch. Soll er doch - um so öfter er das macht, umso mehr BR Arbeit habt ihr, die letzendlich er zahlt. Ihr scheint ein neues Gremium zu sein - da hat man auch Akzeptanzprobleme innerhalb der Belegschaft - erst recht bei den alt eingesessenen AN. Hatten wir auch. Wegen der Überstunden: Ihr seid ncht nur dazu da um die die die Überstunden nciht machen wollen zu helfen. Ihr seid grundsätzlich da darüber zu wachen ob Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Meines Wissens ist auch das BetrVG ein solches Gesetz, das einzuhalten ist. Dort ist ganz klar geschrieben wie der AG bei kurzfristiger Verlängerung oder Verkürzung usw der Arbeitszeit zu verfahren hat (siehe dazu § 87 Abs 1 Satz 3). Um den Kollegen das näher zu bringen könnte ein hier oft zitiertes Beispiel helfen: Das mit dem Auto. Fragt diese Kollegen mal, was die Polizei sagt, wenn die sich so vorstellen (weil sie es wollen) dass nun nicht mehr Tempolimit 50 sonder 100 innerhalb der Ortschaft gilt. Und was sagt der Richter wenn das dann vor Gericht geht? Nichts anderes ist es doch für Betriebsräte. Wir passen auf, dass die Gesetze eingalten werden. In dem angesprochenen Fall wären wir wie die Polizei, die dem AG sagt, dass es so nciht geht. Wir klagen ihn ja nciht an, sondern sagen ihm "du du du, letzte Verwahnung, sonst gibt es ein Knöllchen". Im Laufe der Zeit werdet ihr die Akzeptanz in der Belegschaft bekommen, die ihr braucht um den Job vernünftig machen zu können. Manche Menschen denken halt einfach langsamer (kleiner Scherz am Rande). So nach dem Motto: Das war immer so und darf sich auch auf keinen Fall ändern.
Bei den ersten Betriebs Versammlungen ist es genau so. Vielleicht spielt auch da ein wenig Angst mit, dass der AG einem böse ist wenn man an solchen teilnimmt. Es gibt prima Seminare für BRM bezüglich Betriebsversammlungen - wie wann und wie mache ich sie interessanter. Ihr solltet mal überlegen solche zu besuchen.
Dennoch möchte ich den 23 er noch einmal ansprechen. Lies ihn dir bitte mal genau durch, das ist wichtig. Da steht wie und von wem ihr enthoben werden könnt. Die Barriere ist dafür recht groß, aber nciht unmöglich. Solltet ihr die Betriebsversammlungen nciht einhalten ist das schon ein grober Verstoß.
Noch was solltest du Interesse haben an einer kleinen Rede für eine solche Betriebsversammlung, die den AN ein wenig erklärt wieso und warum es wichtig ist, dass es euch gibt, sag bescheid.
Gruß, viel Erfolg und laßt euch nciht unter kriegen...
DJ