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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Amtsenthebungsverfahren - Wart ihr schon mal in ein solches Verfahren vewickelt?

G
gizmo
Feb 2019 bearbeitet

Ich habe da mal eine wichtige frage an alle Betriebsräte! Wart ihr schon mal in einem Amtsenthebungsverfahren vewickelt. Wir sind ein dreiköpfiger BR mit zwei Ersartmitgliederen. Seit unserem bestehen werden wir von unserem AG nicht akzeptiert. Wir liegen ständig im Zoff und müssen ihn des öfteren an unsere Mitbestimmungsrechte erinnern. Nun denken unsere Kollegen von uns, wir veranstallten hier Machtkämpfe und sie verstehen unsere Arbeit als BR überhaupt nicht. Wir sollen nur für Sie da sein wenn es Probleme gibt und nicht mit dem AG rum zoffen wenn er mal vergisst eine Arbeitszeitverlängerung zu beantragen. Sie hätten ja nichts dagegen das sie mal ausserhalb der üblichen AZ arbeiten müssten, zumindest der Großteil der Mitarbeiter. Aber es gibt doch auch eine Minderheit die das nicht möchten, für die müssen wir doch auch da sein. Im Oktober hatten wir zu einer Betriebsversammlung geladen an der 4 Mitarbeiter von 26 teilnahmen. Wir wollten über solche probleme auch diskutieren aber keiner erschien. Vor 4 Tagen kamen nun die Mitarbeiter mit einem Schreiben zu uns. Sie möchten einen Termin mit uns, den wir bestimmen sollten, für eine Versammlung. Was sollen wir davon halten und wie würdet ihr euch verhalten??? Danke im vorraus und ich hoffe du gibst mir einen guten tipp Don J.

16.436015

Community-Antworten (15)

F
frager1

25.11.2008 um 14:46 Uhr

Ihr habt ein Problem den AN, also eueren Wählern, eure Arbeit nahe zu bringen. Ihnen zu erklären, dass ihr eben nur zum Wohle der AN handelt. Erklärt ihnen (ggf. auch durch persönliche Gespräche oder Flyer), dass ihr ja nicht gegen Mehrarbeit im gesetzlichen Rahmen (Arbeitszeitgesetz) seid. Der AG möge aber bitte beachten, dass er nicht per Gutdünken also nach Gutsherrenart handeln darf. Also nicht einfach sagen kann heute wird länger gearbeitet, ggf. dann auch noch ohne Bezahlung.

Dieses alles auch zum Schutze der Koll., Gesundheitsschutz/ Schutz vor Überbelastung. Denn wenn durch das einseitige Handeln Koll. morgen nicht mehr können, schiebt der AG diese vermutlich ab. Weiter auch, damit der AG morgen nicht mit umgekehrten Ansichten, also einfach einmal weniger (dann ggf. auch mit Lohnabzug) Arbeit kommen kann. Dass es nicht sein darf, dass der AG sein Unternehmensrisiko auf die AN ablädt.

Ihr selbst solltet prüfen ob der AG ggf. gegen das ArbZG verstößt und falls doch die zuständigen Ämter einschalten. Aber auch sofern der AG nicht einlenkt per Beschlussverfahren dem AG sein handeln unter Androhung eines merklichen Bußgeldes untersagen lassen.

Aber vor allem, mit den AN, den Koll. reden, reden, reden und nochmals reden! Denn es ist leider oftmals so, dass An die wirklichen Hintergründe nicht erkennen.

H
hbr

25.11.2008 um 14:59 Uhr

Frager1 hat recht, Ihr müßt zuerst mit euren Arbeitnehmern ins Reine kommen. Zum Thema "Einberufung vonBetriebsversammlungen" empfehle ich das BetrVG, §43 durchzulesen. Zum Thema Amtenthebung bieten § 23 ff die notwendigen Informationen.

KB
kitty b

25.11.2008 um 16:46 Uhr

Hallo,

tja, die lieben KollegInnen. So ist das in einer Wahldemokratie. Es muss halt nur jemand da sein auf den alle schimpfen können. Aber das hilft Euch ja auch nicht weiter. Also, Eure Quartalsbetriebsversammlung hattet Ihr schon im Oktober. Eine weitere könnt Ihr machen, wenn es dem AG aber nicht passt, dann erst nach Feierabend. Wenn das keiner will, dann halt am nächsten möglichen Termin im Januar, also frühestens am 02.01.2009. Zum Thema Amtsenthebung. Das muss mindestens ein Viertel Eurer Kollegen oder eine Gewerkschaft beim Arbeitsgericht beantragen. Bei grober Pflichtverletzung kann dann das Gericht die Auflösung des BR vollziehen. Ich glaube aber nicht, dass Zoff mit dem AG wegen nicht beantragter Überstunden eine grobe Pflichtverletzung darstellt. Wohl eher dürfte der AG dann eine angebackt bekommen wegen Behinderung der BR-Arbeit oder seinerseitiger Pflichtverletzungen. Also, don't worry! Und, sprecht mit Euren Leuten, macht Ihnen klar, dass nur gemeinsam was zu erreichen ist. Und Ihr braucht die Solidarität.

Viel Glück

D
DonJohnson

25.11.2008 um 17:23 Uhr

@gismo

Nun ja, wenn viele Antworten da sind, lese ich nciht jeden Thread, da hier durchaus super Kollegen schreiben und man manchmal nciht viel mehr dazu sagen kann, da es einfach nichts mehr zu sagen gibt. Ich weiß auch nciht, warum gerade ich dir hier Tipps geben soll. Es gibt viele viele bessere und erfahrenere BRM hier als mich. Da du aber drum gebeten hast, dass ich meine "Weisheiten" hier kund tun soll, mache ich das (entweder leide ich durch meine tägliche Arbeit unter Verfolgungswahn... nun ja ein wenig veräppelt fühle ich mich schon wenn man mich in einer Frage direkt anspricht...) Dennoch komme ich deinem Wunsch nach.

So nun DJ´s Meinung zu deiner Frage: Ich konnte in keinem deiner Worte eine Amtserhebung nach dem 23 er lesen. Die MA wollen vielleicht lediglich eine Betriebsversammlung erwirken. Wie oft usw die stattzufinden hat, siehst du im §43 BetrVG.

Das der AG euch nciht akzeptiert und gerne mal was vergisst, ist doch logisch. Soll er doch - um so öfter er das macht, umso mehr BR Arbeit habt ihr, die letzendlich er zahlt. Ihr scheint ein neues Gremium zu sein - da hat man auch Akzeptanzprobleme innerhalb der Belegschaft - erst recht bei den alt eingesessenen AN. Hatten wir auch. Wegen der Überstunden: Ihr seid ncht nur dazu da um die die die Überstunden nciht machen wollen zu helfen. Ihr seid grundsätzlich da darüber zu wachen ob Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Meines Wissens ist auch das BetrVG ein solches Gesetz, das einzuhalten ist. Dort ist ganz klar geschrieben wie der AG bei kurzfristiger Verlängerung oder Verkürzung usw der Arbeitszeit zu verfahren hat (siehe dazu § 87 Abs 1 Satz 3). Um den Kollegen das näher zu bringen könnte ein hier oft zitiertes Beispiel helfen: Das mit dem Auto. Fragt diese Kollegen mal, was die Polizei sagt, wenn die sich so vorstellen (weil sie es wollen) dass nun nicht mehr Tempolimit 50 sonder 100 innerhalb der Ortschaft gilt. Und was sagt der Richter wenn das dann vor Gericht geht? Nichts anderes ist es doch für Betriebsräte. Wir passen auf, dass die Gesetze eingalten werden. In dem angesprochenen Fall wären wir wie die Polizei, die dem AG sagt, dass es so nciht geht. Wir klagen ihn ja nciht an, sondern sagen ihm "du du du, letzte Verwahnung, sonst gibt es ein Knöllchen". Im Laufe der Zeit werdet ihr die Akzeptanz in der Belegschaft bekommen, die ihr braucht um den Job vernünftig machen zu können. Manche Menschen denken halt einfach langsamer (kleiner Scherz am Rande). So nach dem Motto: Das war immer so und darf sich auch auf keinen Fall ändern.

Bei den ersten Betriebs Versammlungen ist es genau so. Vielleicht spielt auch da ein wenig Angst mit, dass der AG einem böse ist wenn man an solchen teilnimmt. Es gibt prima Seminare für BRM bezüglich Betriebsversammlungen - wie wann und wie mache ich sie interessanter. Ihr solltet mal überlegen solche zu besuchen.

Dennoch möchte ich den 23 er noch einmal ansprechen. Lies ihn dir bitte mal genau durch, das ist wichtig. Da steht wie und von wem ihr enthoben werden könnt. Die Barriere ist dafür recht groß, aber nciht unmöglich. Solltet ihr die Betriebsversammlungen nciht einhalten ist das schon ein grober Verstoß.

Noch was solltest du Interesse haben an einer kleinen Rede für eine solche Betriebsversammlung, die den AN ein wenig erklärt wieso und warum es wichtig ist, dass es euch gibt, sag bescheid.

Gruß, viel Erfolg und laßt euch nciht unter kriegen...

DJ

G
gizmo

25.11.2008 um 19:13 Uhr

Danke Don Johnson für deine Antwort, und allen anderen natürlich auch. Ja wir sind ein relativ unerfahrenes weibliches BR- Trio. Wir wollen immer alles im "Guten" mit dem AG versuchen aber so langsam geht die luft raus. Unsere Gewerkschaft gab uns schon lange den Rat gegen den AG ein Beschlussvervahren nach §23 Abs3 einzuleiten aber naja,die Gutmütigkeit. Es wäre schon schön wenn du eine kleine Rede zu einer BV für mich übrig hättest, vielleicht kann man die AN noch überzeugen. Im Dezember fahre ich jetzt erstmal zum Seminar- Konfliktmanagment. Ich hoffe ich bekomme gute Tipps. Danke für deine Hilfe!! Gruß Sophie

D
DonJohnson

25.11.2008 um 19:59 Uhr

@ Sophi.

Nee, keine Wutrede. Ich weiß nciht welche sonstigen Semnare ihr habt, ich schicke dir gleich mal ne Rede für ne Betriebsversammlung, und wenn du Interesse hast geh mal auf diesen Link, oder google es, automatisch geht das nciht. Wird hier aber oft zitiert.

www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/informationsblattfrvorgesetztevonbetriebsratsmitgliedern.doc

so und gleich bekommst du die Rede

D
DonJohnson

25.11.2008 um 20:06 Uhr

Dazu solltest du aber das Kontrollkästchen aktivieren.

G
gizmo

25.11.2008 um 20:33 Uhr

Danke Don Johnson habe mir dieses Informationsblatt gleich mal ausgedruckt! Müssen wir denn aber nun auf die Bitte der AN eingehen und schon wieder eine versammlung machen, obwohl doch alle im Oktober die Gelegenheit hatten an unserer BV teil zu nehmen??? ich denke der BR läd nur alle 3 Monate zu einer BV ein!!??

D
DonJohnson

25.11.2008 um 20:44 Uhr

Hast noch immer nciht das Kontrollkästchen aktiviert, dass du Bescheid bekommst wenn du ne Nachricht bekommst - Tse Tse Tse.

Seid ihr nen Geheimrat? wenn die Kollegen mit euch reden wollen, könnt ihr doch weitere Betriebsversammlungen einberufen. Was spricht dagegen. Natürlich würde ich die fragen warum, was das Thema sein soll. Ihr solltet auch mitteilen, dass ihr jeweils pro Kaöenderhalbjahr eine weitere Betriebsversammlung einberufen könnt. Wenn der Grund also so wichtig ist, macht es. Ansonsten kann soch jeder AN jederzeit beim BR beschweren oder informieren. Ihr solltet damit echt offensiv umgehen. Ihr habt ncihts zu verbergen, also warum nciht? Wenn der AG hinter den Hasstriaden steckt - hey, es ist sein Geld wenn die Leute nciht arbeiten. Vielleicht sollte man sich mal um die Lokalitäten einer solchen Versammlung Gedanken machen. Wenn es wirklich der AG ist, nutzt es zu euren Gunsten aus. Wenn du die Rede haben willst mußt du ankrauzen, dass "bei Rückfragen..." lese dir die Rede mal durch und veränder sie so wie du sie speziell brauchst. Auch der Link ist ziemlich gut geeignet mitzuteilen wie mit euch umzugehen ist von AG Seite.

Sag mal bescheid, aktiviere das Kästchen und du bekommst die Rede... Ach ja, Deine Email Adresse mußt du auch angeben - sehe ich aber nciht, du wirst nur in Kenntnis gesetzt dass ich dir geantwortet habe. Läuft dann alles über WAF und nicht direkt gegenseitig und ncht im Forum

Viel Erfolg

DJ

G
gizmo

25.11.2008 um 20:46 Uhr

was für ein kontrollfenster??

G
gizmo

25.11.2008 um 20:51 Uhr

Ich hoffe ich habs jetzt richtig gemacht??

D
DonJohnson

25.11.2008 um 20:53 Uhr

erst steht dein nick da, darunter dein passwort, dann fenkterchen ob dein nick und passwort gespeichert werden soll, darunter bei mir gelb unterlegt "Bei Rückfragen möchte ich per Email benachrichtigt werden" auf das Kästchen mußt du klicken dann ist da ein Haken drin. Darunter deine Email Adresse eintragen, den Haken "Diesen Beitrag zur Frage im Forum speichern" drin lassen. Dann den Sicherheitscode eingeben und abschicken. Ganz einfach wenn man weiß wie.

G
gizmo

26.11.2008 um 14:41 Uhr

Ja Don Johnson habe ich alles so gemacht aber bei mir ist noch nichts angekommen!!??

G
gizmo

26.11.2008 um 18:06 Uhr

Danke Don Johnson, habe deine tolle Rede erhalten und es stehen viele gute Ideen drin den Mitarbeitern (auch auf lustige Weise) zu erklären wozu der BR eigentlich da ist. Du bist sicherlich schon viele Jahre im BR und hast die schweren Jahre hinter Dir um sich erstmal beim AG einen gewissen Respekt zu verschaffen. Vielen Dank noch mal und ich hoffe ich darf noch öfter auf deine Hilfe und dein Wissen zurück greifen!!?? Bis bald und schönen Feierabend Sophie

D
DonJohnson

26.11.2008 um 18:29 Uhr

@Sophie

Oh, da muß ich einiges klar stellen.

  • Der größte Teil der Rede stammt nicht von mir. Wie in allem im Leben braucht man gute Freunde und gute Kollegen.
  • den Respekt des AG bekommt man glaube ich nie wirklich, jeder Tag ist eine neue Herausforderung, egal wie lange man dabei ist...
  • also lange dabei bin ich nun wirklich nicht, obwohl der Terminus "lange" ja relativ ist. Bei mir sind es etwas über zwei Jahre (für eine Schildkröte nicht viel, für ne Eintagsfliege unglaublich lange Zeit... lach).

Auf meine Hilfe kannst du jederzeit gerne zurück greifen - was das Wissen angeht... nun ja, viele hier im Forum haben da sicher mehr von, meinen "Senf" gebe ich aber gerne dazu. Wenn der eine oder andere meiner Gedankengänge dir helfen sollte, um so besser.

Du machst das schon...

Viel Erfolg

DJ

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