Erstellt am 03.03.2008 um 20:45 Uhr von Urmel
@Gizmo
§23(3)... oder wenn's ganz heftig ist/wird §119(2) BetrVG.
Es empfiehlt sich aber, klare Fakten zu sammeln (Ort, Datum, Uhrzeit, Vorfall etc.).
Erfahrungsgemäß tendieren Arbeitsrichter ansonsten gerne zu "vertagen, vertagen, vertagen...
Erstellt am 04.03.2008 um 06:54 Uhr von Miparix
Auf der nächsten BR-Sitzung Beschluss machen, dass der BR rechtliche Beratung benötigt und der AG nach BetrVG die Kosten trägt. Dann einen Fachanwalt (Arbeitsrecht) aufsuchen, der kann Euch da sicherlich weiterhelfen oder Gewerkschaft um Rat & Tat bitten.
Erstellt am 04.03.2008 um 07:55 Uhr von Konrad
@Gizmo
Das sind häufig die Probleme eines neuen BR´s.
Bevor man vor Gericht zieht ein paar Maßnahmen die auch die Gerichte vorher
gerne als „einvernehmliche Abstimmung“ wünschen, da AG dann behaupten sie hätten es nicht gewusst:
Es müssen belegbare Fakten und Beweise sein.
Mündlich zum Monatsgespräch oder schriftlich die Dinge ansprechen die AG zu tun bzw zu unterlassen hat. Dabei auch im Wiederholungsfall mit Klage drohen.
Bei uns hat der Gewerkschaftsvertreter (in Abstimmung) mit dem AG Verband den AG zur Einsicht gebracht.
Erstellt am 04.03.2008 um 08:10 Uhr von Mona-Lisa
@Konrad,
ich hab meine Zweifel, ob bei Gizmo Monatsgespräche stattfinden, so wie sich dieser AG benimmt!
@Gizmo,
haltet unbeirrt an eurer Strategie fest! Haltet euch auch weiterhin an Gesetze, dazu gehört das berühmte dicke Fell! Im Gegensatz zu eurem "Brötchengeber" seid ihr auf dem richtigen Weg, wenn er oft genug auch nicht einfach ist.
Das werden auch eure Kollegen noch zu schätzen wissen.......... Manchmal dauert's eben ein wenig länger! :-))