Erstellt am 09.07.2006 um 12:11 Uhr von Pillepalle
Hallo esus14,
wer hat den eure GO entworfen und beschlossen? Das kann doch nur der (alte) BR gewesen sein? Wenn ihr also Probleme damit habt, ändert die GO oder beschließt eine neue.
Zum Thema Seminare: ein Seminar zu besuchen wird doch zunächst vom BV beschlossen. So ganz versteh ich deine Frage also nicht. Sieht die Mehrheit im BR nicht ein, dass ein Seminar zum Thema 'Arbeitsrecht' einer 'Pflichtveranstaltung' nahekommt? Oder meinst du mit 'Weiter bekommen wir keinen Beschluss...' die GL (zumal du von 'Klage' sprichst)?
Schau mal in der Kommentierung zu BetrVG 37 (6) bzw. (7) nach. Da ist ziemlich genau beschrieben, welche Seminare ihr (uner welchen Bedingungen) besuchen könnt. Die Seminare zum Thema 'Arbeitsrecht' fallen unter § 37 (6).
Wenn also die GL zickt, würde ich zunächst nicht klagen, sondern den Herrschaften eine Kopie der o.e. Kommentierung zukommen lassen und sie darauf hinweisen, was euer echt ist (und ggf. wie das üblicherweise die Gerichte sehen). Vielleicht hilft dieser Wink mit dem Zaunpfahl...
Gruß
pillepalle
Erstellt am 09.07.2006 um 12:23 Uhr von Fayence
@ esus14
Hat die Geschäftsleitung bei Eurer GO die Feder geführt? Und ist die GO mit einfacher oder absoluter Mehrheit beschlossen worden?
"Was gehört in die GO?"
Die Frage ist mehr oder weniger unnütz, da sich ein BR keine GO geben muss!
Gebe einfach mal "Geschäftsordnung" im Suchfenster ein; Du wirst viele Beiträge zum Sinn und Unsinn einer solchen GO finden.
Zu Euren Seminaren...
Ich finde es schon mehr als bemerkenswert, wie sich ein BR in der Wahrnehmung seiner Pflichten und Rechte selbst behindern kann. Abgesehen davon, dass jedes BR-Mitglied verpflichtet ist, sich schulen zu lassen. Habt Ihr das schon einmal in aller Deutlichkeit angesprochen und mögliche Konsequenzen aufgezeigt?
Erstellt am 09.07.2006 um 13:01 Uhr von Pillepalle
@esus14
Oben hat sich ein Fehler eingeschlichen: Seminarbesuche werden natürlich vom BR beschlossen!
Und wenn du im vorletzten Satz ('Wenn also die GL zickt,...') noch ein 'R' einflickst, wird aus 'echt' auch 'Recht' ;-)