Erstellt am 11.02.2016 um 15:19 Uhr von AlterMann
Hallo steffensdf,
was heißt denn "drittes ordentliches Betriebsratsmitglied"? Habt Ihr eine Geschäftsordnung mit einer erweiterten Vertretungsregelung oder bist Du das dritte von drei Mitgliedern?
Und um welche Beschlüsse ging es da?
Je nach Deiner Antwort sind hier ganz unterschiedliche Antworten denkbar.
Erstellt am 11.02.2016 um 15:42 Uhr von steffensdf
Wir sind drei Betriebsratsmitglieder mit drei Ersatsmitgliedern. Eine Geschäftsordnung die alles Regelt haben wir seid 12.2015 nicht mehr. Und eine neue ist noch nicht in Kraft.
Beschlüsse wurden gefast zur einer Prämienvereinbarung und Einstellung von neuen Kollegen.
Darf denn nur der Vorsitzende und sein Stellvertreter die Sitzungen einberufen? Sie sagen ich hätte Sie auch einladen müssen obwohl sie im Urlaub waren, sie hätten das Recht gehabt daran teilzunehmen.
Erstellt am 11.02.2016 um 16:16 Uhr von rolfo
Für die Neueinstellungen sehe ich die einberufene Sitzung ein. Eine Prämienvereinbarung kann aber nicht so schnell über die Bühne gehen dass man da nicht vorher mit den BRM ( BRV und Stellv.) Rücksprache nimmt.
Wobei es hier auch auf den Wissensstand der EBRM ankommt.
Wer hat dann die Prämienvereinbarung unterschrieben?
War das in vorherigen Sitzungen schon ein Thema?
Erstellt am 11.02.2016 um 16:20 Uhr von celestro
Wieso ist denn die alte Geschäftsordnung nicht mehr gültig, wenn die neue aber noch gar nicht in Kraft ist ?
Ihr hättet natürlich dennoch eine Sitzung abhalten können, dabei hätte man dann aber einen Übergangs-BRV wählen müssen (meiner Meinung nach).
Die beiden Personen im Urlaub hatten angekündigt, ggf. BR-Arbeit zu machen ? Dann hätte man Sie in jedem Fall einladen müssen. Ansonsten gehört es aber auf jeden Fall auch so "zum guten Ton".
Erstellt am 11.02.2016 um 16:33 Uhr von AlterMann
Also von einem Übergangs-BRV habe ich noch nie etwas gehört.
M.E. müsste man in einer solchen Sitzung Einigkeit herstellen, wer die Sitzung leitet.
Und zu einem Beschluss müsste geklärt werden, wer ihn den dem AG gibt.
Insgesamt scheint das Ganze nicht gut gelaufen zu sein. Vielleicht solltet ihr eine klare GO mit Vertretungsrangfolge vereinbaren. Wenn es nicht dort schon steht, sollte man sich einigen, dass auch verhinderte BRM eine Einladung bekommen. Das hätte auch den Vorteil, dass BRM ihre Gedanken zu Sitzungsthemen auch dann äußern können, wenn sie zum Termin verhindert sind.
Vor allem würde ich mal besprechen, in welchen Fällen eine Sitzung bzw. ein Beschluss so dringend ist, dass man ohne BRV und ohne stBRV tagt.
Ansonsten sieh es als Chance: Ist die Prämienregelung gut, beschließt Ihr sie eben nochmal. Und sonst könnt Ihr sie ja noch verbessern.
Erstellt am 11.02.2016 um 16:50 Uhr von steffensdf
hallo rolfo:diese Prämienvereinbarung war schon ein bar Tage im mündlichen Umlauf. Alle wusten um was es geht. Officell wurde Sie uns dann am dem Tag vorgestellt an dem es auch die Mitarbeitern vorgestellt wurde. Man hat uns dann eine Woche Frist gegeben um uns zu entscheiden ob wir sie so annehmen oder nicht. Wir sind eine Filiale in einem Großen Unternehmen mit ein bar hundert Filialen in Deutschland. Der stellv. hat zu uns gesagt er wird sich der Meinung der Mitarbeiter anschließen. Den Vorsitzenden konnte wir so nicht mehr fragen da er sich schon im Urlaub befand aber, die selbe Meinung hat er mal im Vorfeld vor seinem Urlaub geäußert.
Wir haben also an diesem Tag die Mitarbeiter einzeln gefragt und alle haben uns gesagt, Sie wollen diese Prämie. Der Wissenstand der EBRM war also ausreichend und das haben Sie auch in der BR Sitzung so bestätigt.
Eine Vereinbarung wurde nicht Unterschrieben. Nur unser Beschluss an die Zentrale gemeldet.
hallo celestro: warum unsere GO nicht mehr gültig ist ist eine längere Geschichte das würde den Rahmen hier sprengen, wäre auch ein anderes Thema.
Die beiden haben nicht angekündigt das Sie im Urlaub auch BR Arbeit übernehmen würden, das war auch kein Thema da ich als drittes Mitglied und außreichend ERM anwesend waren.
Ja zum guten Ton hätte es gehört aber eine Einladung nach Thailand schicken wäre irgendwie Sinnfrei, der Stellv. war zwar Zuhaus, aber wie gesagt er hatte es ja nicht angeboten im Vorfeld.
Erstellt am 11.02.2016 um 18:07 Uhr von gironimo
>eine Woche Frist gegeben um uns zu entscheiden ob wir sie so annehmen oder nicht.<
In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten gibt es keine Fristen.
Ich denke, Du konntest tatsächlich einladen. Ob die Form gewahrt worden ist, sei dahingestellt. Da müsste man in die Details gehen.
Die andere Frage ist nun, woran stören sich die beiden? Waren sie mit dem Prämiensystem nicht einverstanden (was ich mir ungesehen vorstellen kann)?