Hallo Kollegen,
hat jemand von Euch schon mal eine Betriebsvereinbarung mit dem AG abgeschlossen, in der es um das Öffnen von Mitarbeiterpost geht? Bei uns ist es folgendermaßen: Anweisung an die Poststelle:eine bestimmte Berufsgruppe- Post bleibt zu, alle anderen Berugsgruppen- Post wird geöffnet. Wenn allerdings der Name vor dem Betrieb steht oder die Post einen Vertraulichkeitsvermerk hat, bleibt die Post zu. Wir möchten gerne eine einheitliche Regelung für alle Gruppen in Form einer Betriebsvereinbarung.Wer von Euch hat damit Erfahrung?
Morgana