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Challenger
Okt 2021 bearbeitet

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.10.2021

  • 5 AZR 211/21 - Kein Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzug bei coronabedingter Betriebsschließung Corona-Pandemie kein Betriebsrisiko

Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen "Lockdowns" zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss, nicht das Risiko des Arbeitsausfalls trägt und daher nicht verpflichtet ist, seinen Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.

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Community-Antworten (2)

G
ganther

18.10.2021 um 16:05 Uhr

und ich finde es immer noch einen Skandal.... :)

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