Nur mal so zur INFO
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.10.2021
- 5 AZR 211/21 - Kein Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzug bei coronabedingter Betriebsschließung Corona-Pandemie kein Betriebsrisiko
Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen "Lockdowns" zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss, nicht das Risiko des Arbeitsausfalls trägt und daher nicht verpflichtet ist, seinen Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.
Community-Antworten (2)
18.10.2021 um 13:51 Uhr
18.10.2021 um 16:05 Uhr
und ich finde es immer noch einen Skandal.... :)
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