Kündigungen - weil auf neu zugewiesenem Arbeitsplatz überfordert?
Hallo,ein AN erfüllt seine Arbeit an seinem derzeitigen Arbeitsplatz.(Arbeitsplatz besteht weiter)Der AG weist ihm einen anderen Arbeitsplatz zu der den AN aber übervordert.Alle Vermittlungsversuche des BR waren erfolglos.Der AN möchte auf seinen "alten" Arbeitsplatz zurück wo er auch seine Leistung erbrachte,der neue Arbeitsplatz würde ihn übervordern er sei dem nicht gewachsen und verweist auf die Fürsorgepflicht des AG.Der AG verweist auf sein Weisungsrecht und kündigt dem AN.Ist die Kündigung berchtigt?
Community-Antworten (4)
25.11.2008 um 12:28 Uhr
@monti Hat sich der AN irgendwann einmal gegen seine Versetzung gewehrt?
25.11.2008 um 12:55 Uhr
Ähem . . . Vermittlungsversuche des BR? Hatte denn der BR dieser Versetzung zugestimmt?
25.11.2008 um 12:55 Uhr
Hatten wir erst vor einem Jahr in ähnlicher Form.
Wenn der AN rechtswirksam an den anderen Arbeitsplatz versetzt ist (sprich: die Beteiligung des BR durchgeführt wurde oder eine Beteiligung nicht notwendig war - was ich in der Situation aber nicht glaube), dann kann ihn nur der AG wieder zurückversetzen. Einen Anspruch darauf hat der AN nicht.
Wenn der AN an dem neuen Arbeitsplatz in erheblichem Maß von der vom AG abgeforderte Leistung (und den anderen Kollegen auch erbrachten) abweicht, kann das ein Kündigungsgrund sein. In unserem Falle konnte der AN aus gesundheitlichen Gründen (Arthrose, die sich aber auch erst an dem Arpeitsplatz entwickelt hat) nicht mehr erbringen -> Kündigung. PS: Wer jetzt sagt -> Fürsorgepflicht AG, er hätte schon beim ersten Anzeichen der Erkrankung reagieren müssen -> Das funktioniert so nicht, da kommt eben genau das von monti angebrachte Argument: Fürsorgepflicht -> Entfernung vom Arbeitsplatz -> Kündigung.....
Allerdings ist die Kündigung immer das letzte Mittel. Der BR kann der Kündigung widersprechen, wenn der AN an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann. Das war bei uns nicht der Fall, da der Kollege wegen wegfalls seines Arbeitsplatzes versetzt worden war. Bei Euch hingegen ist das ja der Fall! Ihr könnt also widersprechen.
Auf der anderen Seite ändert das nichts an der Kündigung - für mich sieht es so aus, als wollte der AG den Kollegen auf jeden Fall kündigen (war ehrlich gesagt bei uns auch so) und hat nur nach einem potentiellen Grund gesucht. Das ist zwar Unsinn, da der AG effektiv auch grundlos kündigen kann. Dann hat er zwar vor Gericht schlechte Karten, aber in Deutschland werden die deutliche Mehrzahl derartiger Kündigungen trotzdem wirksam -> Auflösung mit Abfindung. Die Versetzung und das drumherum ist in meinen Augen immer noch kein Grund nach KSchG für eine Kündigung, also hat die ganze Aktion dem AG nichts gebracht, aber so denken die Herrschaften nunmal......
PS: Kleine Spitzfindigkeit zum Schmunzeln: Der AG kann eine Versetzung erzwingen, indem er eine Änderungskündigung ausspricht. Interessanterweise geht das auch umgekehrt. Auch der AN kann eine Kündigung aussprechung und anbieten, unter anderen Bedingungen weiterzuarbeiten.... Nur leider ist dann in der Regel einfach seinen Job los, da der AG die Kündigung dankend annimmt.......
25.11.2008 um 17:51 Uhr
monti, eine anerkannte Schwerbehinderung liegt wahrscheinlich nicht vor? Ein weiterer Strohhalm: War der MA im Laufe des letzten Kalenderjahres mehr als 6 Wochen krank? Sprich, könnte ein BEM gefordert werden? Ansonsten kann ich RAKO nur zustimmen. Auch bei uns wird der AG in der Regel alle KollegInnen los, die er los werden will, meist mit einer Abfindung und die wenigsten klagen. Trotz Widerspruch und Beratung durch den BR :-(((
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