Erstellt am 08.09.2014 um 16:37 Uhr von Husmeester
Wenn der neue AG keine betriebsärztliche Untersuchung bei einer Einstellung verlangt , dann sehe ich höchstens eine moralische Verpflichtung ihm die Krankheit nicht zu verschweigen . Denn sonst wirst du evtl. während der Probezeit länger ausfallen und dann evtl. gleich die Kündigung bekommen .
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung aller Krankheiten beim Einstellungsgespräch ist mir so auch nicht bekannt .
Erstellt am 08.09.2014 um 16:41 Uhr von rasierklinge
Danke.
Während der Einstellungsgespräche wusste ich nichts von der sch.... Krankheit.
Erstellt am 08.09.2014 um 16:59 Uhr von Husmeester
Wünsche dir auf jeden Fall gute Besserung !!!
Erstellt am 08.09.2014 um 20:11 Uhr von Snooker
Wobei nicht vergessen werden sollte:
Bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen kommt die Entgeltfortzahlung erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) in Betracht. Ein Arbeitnehmer, der in den ersten 4 Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme erkrankt, hat also erst ab der 5. Woche Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Erstellt am 08.09.2014 um 20:57 Uhr von AlterMann
Hallo rasierklinge, erstmal gute Besserung.
Das "bin Betriebsrat" nützt Dir in der neuen Firma natürlich nix. Wenn es wirklich so prekär ist, könntest Du natürlich den alten AG fragen, ob Ihr die Kündigung im gegenseitigen EInvernehmen annuliert.
Bei der Entscheidung wird Dir hier vermutlich niemend helfen können. Hört sich jetzt auch erstmal nicht so an, dass Du das ernsthaft in Betracht ziehst.
Kannst Du eine Behandlung vielleicht schon jetzt beginnen? Dann trägt das wenigstens teilweise noch der alte AG.
Oder ist das eine chronische, dauerhafte Krankheit, die evtl. zu einer Schwerbehinderung führt? Dann könnten die Lasten des neuen AG vielleicht übers Integrationsamt abgefedert werden.