Hallo,

ich habe bei meinem jetztigen AG gekündigt und es läuft die Kündigungsfrist von 6 Monaten, die nun etwa zur Hälfte um ist. Der Arbeitsvertrag beim neuen AG ist unterschireben (Probezeit 6 Monate).
Während der Kündigungsfrist hat sich herausgestellt, dass ich eine Krankheit habe, die es mir evtl. schwer machen wird, dem neuen AG regelmäßig zur Verfügung zu stehen, d.h. vielleicht größere OP, vielleicht länger krank geschrieben oder immer wieder krank.
Welche Pflichten habe ich hier, den neuen AG zu informieren, obwohl noch alles gut gehen kann oder aber z.B. gleich zu Arbeitsbeginn ein Anteten nicht möglich sein wird? Ich will mich natürlich nicht gleich als Fehleinkauf darstellen. Ich soll gleich eine teure externe Schulung bekommen. Bin Betriebsrat.
Danke im Voraus...