Neuer Arbeitsplatz und sofort krank?
Hallo,
ich habe bei meinem jetztigen AG gekündigt und es läuft die Kündigungsfrist von 6 Monaten, die nun etwa zur Hälfte um ist. Der Arbeitsvertrag beim neuen AG ist unterschireben (Probezeit 6 Monate). Während der Kündigungsfrist hat sich herausgestellt, dass ich eine Krankheit habe, die es mir evtl. schwer machen wird, dem neuen AG regelmäßig zur Verfügung zu stehen, d.h. vielleicht größere OP, vielleicht länger krank geschrieben oder immer wieder krank. Welche Pflichten habe ich hier, den neuen AG zu informieren, obwohl noch alles gut gehen kann oder aber z.B. gleich zu Arbeitsbeginn ein Anteten nicht möglich sein wird? Ich will mich natürlich nicht gleich als Fehleinkauf darstellen. Ich soll gleich eine teure externe Schulung bekommen. Bin Betriebsrat. Danke im Voraus...
Community-Antworten (5)
08.09.2014 um 18:37 Uhr
Wenn der neue AG keine betriebsärztliche Untersuchung bei einer Einstellung verlangt , dann sehe ich höchstens eine moralische Verpflichtung ihm die Krankheit nicht zu verschweigen . Denn sonst wirst du evtl. während der Probezeit länger ausfallen und dann evtl. gleich die Kündigung bekommen . Eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung aller Krankheiten beim Einstellungsgespräch ist mir so auch nicht bekannt .
08.09.2014 um 18:41 Uhr
Danke. Während der Einstellungsgespräche wusste ich nichts von der sch.... Krankheit.
08.09.2014 um 18:59 Uhr
Wünsche dir auf jeden Fall gute Besserung !!!
08.09.2014 um 22:11 Uhr
Wobei nicht vergessen werden sollte:
Bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen kommt die Entgeltfortzahlung erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) in Betracht. Ein Arbeitnehmer, der in den ersten 4 Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme erkrankt, hat also erst ab der 5. Woche Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
08.09.2014 um 22:57 Uhr
Hallo rasierklinge, erstmal gute Besserung. Das "bin Betriebsrat" nützt Dir in der neuen Firma natürlich nix. Wenn es wirklich so prekär ist, könntest Du natürlich den alten AG fragen, ob Ihr die Kündigung im gegenseitigen EInvernehmen annuliert. Bei der Entscheidung wird Dir hier vermutlich niemend helfen können. Hört sich jetzt auch erstmal nicht so an, dass Du das ernsthaft in Betracht ziehst.
Kannst Du eine Behandlung vielleicht schon jetzt beginnen? Dann trägt das wenigstens teilweise noch der alte AG.
Oder ist das eine chronische, dauerhafte Krankheit, die evtl. zu einer Schwerbehinderung führt? Dann könnten die Lasten des neuen AG vielleicht übers Integrationsamt abgefedert werden.
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