Erstellt am 26.05.2015 um 08:17 Uhr von gironimo
Naja - wenn man ihn nach Hause geschickt hat, kann man nun nicht gerade von Arbeitsverweigerung sprechen. Das der AN sich nicht "erfreut" zeigt, ggf. weniger qualifizierte Arbeiten zu machen (ist es so?) , erscheint mir legitim. Vielleicht hätte man mit Gesprächen das Problem lösen können. Aber man war ja nicht dabei. Da kommt es schon auf die Gesamtsituation an. Falls sich der AG zur Abmahnung entschließt, würde ich die einfach hinnehmen.
Was Ihr als BR machen könnt?
Erst einmal klären, warum der Kollege überhaupt den Platz wechseln sollte und dann versuchen durch Gespräche die Wogen zu glätten und ebenfalls versuchen, eventuelle Nachteile für den Kollegen zu vermeiden.
Erstellt am 26.05.2015 um 08:58 Uhr von Erbsenzähler
Was steht den im Arbeitsvertrag des Kollegen?
Nur diese eine Maschine oder die Abteilung usw.?
Warum weigert sich der Kollege? Sicherheitsmängel? Fehlende Unterweisung?
War es eine vorübergehende Versetzung?
Sind Einbußen beim Lohn zu befürchten?