hallo,

auch auf die gefahr hin, dass der admin meinen beitrag als "artfremd" löscht, stelle ich meine fragen:
bald werden auf uns entlassungen zukommen (von ca. 105 ma sollen ca. 25 gekündigt werden).

unser ag möchte vorab gerne mit einzelnen ma sprechen und ihnen einen aufhebungsvertrag mit abfindung anbieten. (er hofft um die "massenentlassung" herumzukommen)

was sollen wir unseren ma´s raten, wenn einer mit dem gedanken spielt das angebot anzunehmen?
die abfindung wird doch auf das alg1 angerechnet. muss der ma dann so lange von der abfindung leben bis die aufgebraucht ist, bevor er alg1 bekommt, oder bekommt er "nur" eine dreimonatige sperre wg. des aufhebungsvertrages?
wenn er angenommen ein jahr von der abfindung lebt, und er dann alg1 beantragt, fängt dann die anspruchsberechtigung (sagen wir der anspruch war 24 monate alg1) von vorne an oder wird das jahr welches der ma von der abfindung gelebt hat vom gesamtanspruch abgezogen und er hat nur noch anspruch auf 12 monate alg1?

ich hoffe es ist klar geworden, was gemeint ist.

vielen dank für die antworten

nina