Hallo Zusammen,

heute wurde in unserem Geschäftsgebäude eine neue elektronische Schließanlage installiert.
Im Vorfeld wurde erfasst, wer regelmäßig Zutritt zu welchem Büro = Arbeitsplatz benötigt.
Jeder selbstverständlich zu seinem Eigenen, aber auch Vertretungen wurden erfragt etc. So weit so gut?
Nun stellt sich heute heraus, dass ich z.B. keine Zugang mehr zu dem Arbeitsplatz habe, den ich vertreten muss - ok, Kasse ist ein sensibler Bereich ... da muss vielleicht noch was konkretisiert werden.
Dafür durfte ich aber feststellen, dass mein Bereichsleiter Zugang zu allen Büros im Bereich hat und die Geschäftsleitung offenbar zu allen Büros im Gebäude.
Ob das sein muss? Ob es Nachteile hat? Haben wir was zu verbergen?
Aber - ist das überhaupt zulässig? Unterläge das der Mitbestimmung des BR?

Viele Grüße