4 mal einen befristeten Vertrag - was tun?
Hallo eine Kollegin soll zu vierten mal einen Befristeten Vertrag erhalten dies ist doch nicht zulässig wie kann man Ihr helfen Danke
Community-Antworten (7)
20.11.2008 um 19:25 Uhr
neuer BR, es kommt darauf an, ob sie eine Befristung nach TzBfG § 14 (1) mit Sachgrund oder nach § 14 (2) ohne Sachgrund (vorsicht bei neuem Betrieb) hat. Scheint die Befristung wirklich unwirksam, dann solltet Ihr der Einstellung zustimmen und sie spätestens kurz vor Ende der Befristung auf Unwirksamkeit der Befristung klagen oder dem AG mit dieser Klage drohen (hilft manchmal auch schon)Wird die Unwirksamkeit festgestellt, gilt der AV als unbefristet geschlossen.
20.11.2008 um 21:54 Uhr
sachgrund steht zum vierten mal Vertretung Elternzeit sind kein neuer Betrieb aber es darf doch nur 3x Verlängert werden oder seh ich das falsch?
20.11.2008 um 23:48 Uhr
neuer Brrr,
wenn der Sachgrund jedesmal verschieden war/ist kann der AG, wenn er es denn wollte & er immer wieder einen neuen Sachgrund findet, dich bis zur Rente so beschäftigen. In "deinem" Fall scheint mir jedesmal ein neuer Sachgrund gegeben zu sein, da die Kollegin als Vertretung der "erschwangerten" Kollegin/nen(?) eingestellt wurde.
Wenn du z.B. mal Akademiker, welche Biologen, Chemiker...etc. sind anschaust, so bekommen die in der Regel befristete Verträge zu einem bestimmten Projekt, welches entweder zeitlich oder erfolgsabhängig begrenzt sind. ... & diese Projekte haben jedesmal einen neuen Sachgrund.
21.11.2008 um 08:23 Uhr
@ neuerBR
Nach meinen Wissenstand kann der Arbeitgeber mehrfach befristete Verträge ausgeben jedoch nicht über 2 Jahre hin weg zb. 1 Jahresvertrag, 2 x halbjahresvertrag wäre in ordnung anschließend unbefristet. also es darf die 2 Jahre nicht überschreiten
21.11.2008 um 10:14 Uhr
@Spike2009:
das ist fast richtig, sofern es sich um Befristungen ohne Sachgrund handelt (fast, weil das "mehrfach" ersetzt werden muss durch "maximal drei Befristungen hintereinander", siehe §14 Abs. 2 TzBfG).
Wenn es aber immer wieder Befristungen mit Sachgrund sind, was bei dem geschilderten Fall ja offensichtlich zutrifft, gibt es weder eine zeitliche Begrenzung des einzelnen Vertrages noch eine maximale Anzahl an aufeinanderfolgenden Verträgen. Siehe §14 Abs. 1 TzBfG.
Deswegen kann es in Ordnung sein, dass ein AN zum vierten Mal einen befristeten Vertrag bekommt.
Gruß khel
21.11.2008 um 10:49 Uhr
Hallo,
wenn es zum vierten Mal Vertretung Elternzeit ist, ist es ein und der selbe Sachgrund. Das die Vertretung jedesmal für eine andere Person ist, spielt dabei keine Rolle. Eine längere Befristung ist nur bei unterschiedlichen Sachgründen nacheinander möglich. Wobei ich immer meine Zweifel hege, dass Elternzeit als Sachgrund gilt. Ein Sachgrund kann für mich eigentlich nur Projektbezogen sein. Und da ist es unerheblich, ob dieses Projekt ein, zwei oder drei jahre dauert.
MfG
Rapper22
21.11.2008 um 13:20 Uhr
@Rapper22 und @Laffo
Wie kommt Ihr auf die Idee mit der Erforderlichkeit UNTERSCHIEDLICHER Sachgründe? §14 (1) TzBfG sagt eindeutig: Solange Sachgrund: Befristung zulässig. Von unterschiedlich ist nirgends die Rede!
@Rapper22
Und was Elternzeit angeht: khel hat absolut Recht! Die Sachgründe sind in §14 (1) TzBfG eindeutig erläutert (wenn auch nicht abschliessend).
§14 (1) 3. "der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird!"
BINGO. Perfekt zulässiger Sachgrund, der immer und immer wieder eine Befristung rechtfertigt, auch eine Verlängerung (wenn der vertretene AN für das nächste Kind die Elternzeit verlängert) oder sogar mit Pausen - d.h. Vertrag läuft aus und derselbe AN wird zu einem späteren Zeitpunkt wiederum Sachgrundbefristet (gleicher oder anderer) eingestellt. Und wenn es 20 befristete Verträge sind, oder eine Befristung die bis zur Rente andauert (weil der vertretene AN nie mehr kommt- da hat Laffo Recht!) - das ist vollkommen Legal.
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