$4 Ruhepausen
Hallo Zusammen,
habe eine Frage zu $4 Ruhepausen. Auszug: § 4 ArbZG regelt, dass nach mehr als 6 Stunden Arbeitszeit eine Ruhepause von einer halben Stunde durchzuführen ist. Diese kann durch zwei Pausen von je einer viertel Stunde ersetzt werden. Die Pausenzeit zählt nicht zur Arbeitszeit. Aus diesem Grund ist der Beschäftigte in dieser Zeit von allen Tätigkeiten des Arbeitgebers freizustellen. Wie die Pausen gelegt werden, schreibt das Gesetz nicht vor. Allerdings unterliegt die zeitliche Lage der Pausen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.
Ist es möglich bzw. Erlaubt, das bei ein 8 stündiger Arbeitstag ein MA mit eine Pausenzeit von zum Beispiel 15 Minuten anfängt und dann noch eine Mittagspause von 15 Minuten?
Vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (7)
22.11.2010 um 13:55 Uhr
Hi,
wie das Gesetz schon schreibt, sind zwei Pausen von je 15 Minuten zulässig. Was genau meinst Du damit, daß er mit 15 Minuten Pause anfängt?? Vor Beginn der Arbeit?? Der Sinn einer Pause ist eine Unterbrechung zur Erholung. Von daher sollte der Kollege IMHO schon so zwei Stunden gearbeitet haben, bevor er die erste Pause macht. Als Idee, Frühstückpause und Mittagspause.
Bei der Lage der Pausen ist der BR in der Mitbetimmung gem. § 87, Abs. 1 Nr 2 BetrVG
22.11.2010 um 14:01 Uhr
Wenn ich dich richtig verstehe, will der MA mit Pause anfangen. Ist gesetzlich zwar möglich widerspricht aber dem ArbZG, also man muss erst arbeiten und dann ist Ruhepause angesetzt die, wie du schon geschrieben hast, man auf zwei mal 15 Minuten aufteilen kann. Anders ist es beim JArbSchG, dort ist im § 11 eindeutig definiert das man nicht am Anfang und nicht am Ende der Arbeit Ruhepausen einlegen darf.
22.11.2010 um 14:31 Uhr
Die Pause/Pausen lt. ArbZG können WEDER am BEGIN oder am ENDE der Arbeitszeit liegen. Denn lt. dem ArbZG ist die Arbeit durch die entsprechenden Pausen zu unterbrechten. Man kann aber weder etwas was noch nicht begonnen hat ocer geendet hat unterbrechen.
Es ergibt sich somit als ganz klar aus dem Gesetz.
Daher ist z.B. auch bei einer Teilzeit Kraft die 6:05 Std. arbeitet eine Ruhepause lt. ArbZG erforderlich. bedeutet sie muss dann entsprechend länger arbeiten. Also mindestend dann 6:36 Std. Sprich 6:05 Std. dann 30 Minuten Ruhepause und dann 0:01 Std. Arbeit.
Ja so sind Gesetze!
22.11.2010 um 14:42 Uhr
wahlvst, solch einer Verteilung der AZ kann/sollte ein BR aber einen Riegel vorschieben.
22.11.2010 um 15:25 Uhr
wahlvst 6:05 Std. am Stück ist falsch! Spätestens nach 6.00 muss eine Pause von mindestens 30 Min. erfolgen. In dem Fall 5 Min. hinterher bei Teilarbeitszeit von 6:05 Std.. Insgesamt also "nur" 6:35 Std. anwesend statt 6:36 Std....
22.11.2010 um 17:22 Uhr
Lotte
solch einer Verteilung der AZ kann/sollte ein BR aber einen Riegel vorschieben. Da stimme ich Dir VOLL zu. War auch nur ein Bespiel, klar für "unmögliches".
larifari Nein, solche Überschreitungen bis kleiner 5 Minuten dulden die Gerichte, werten sie also nicht als Verstoß gegen das ArbZG. Dieses auch, weil eine Uhr mal gelegentlich einige wenige Minuten falsch gehen kann. Oder weil ein AN auf dem Weg zu Stechuhr ggf. aufgehalten wird.
Also nicht 6:01 Minute zwingend Pause = 30 Min.
25.06.2022 um 07:00 Uhr
Hallo! Bin neu hier u. hab natürlich viele Fragen. A hier die eine, die mich "brennend" interessiert!: Gibt es in ner UVV von irgendeiner Berufsgenossenschaft ne zeitliche Regelung/Max.-Vorgaben zum "Führen aufsichtspflichte Maschinen/Geräte" - in meinem Fall Stapler? Wenn ja, beinhaltete diese auch den Arbeitsweg (Zuhause-Arbeit-Zuhause) mit eigenem Fahrzeug (PKW/Motorrad etc. = "aufsichtspflichte Maschine)?
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