Erstellt am 22.11.2010 um 12:55 Uhr von Ulrik
Hi,
wie das Gesetz schon schreibt, sind zwei Pausen von je 15 Minuten zulässig.
Was genau meinst Du damit, daß er mit 15 Minuten Pause anfängt?? Vor Beginn der Arbeit?? Der Sinn einer Pause ist eine Unterbrechung zur Erholung.
Von daher sollte der Kollege IMHO schon so zwei Stunden gearbeitet haben, bevor er die erste Pause macht.
Als Idee, Frühstückpause und Mittagspause.
Bei der Lage der Pausen ist der BR in der Mitbetimmung gem. § 87, Abs. 1 Nr 2 BetrVG
Erstellt am 22.11.2010 um 13:01 Uhr von BRVLH
Wenn ich dich richtig verstehe, will der MA mit Pause anfangen. Ist gesetzlich zwar möglich widerspricht aber dem ArbZG, also man muss erst arbeiten und dann ist Ruhepause angesetzt die, wie du schon geschrieben hast, man auf zwei mal 15 Minuten aufteilen kann.
Anders ist es beim JArbSchG, dort ist im § 11 eindeutig definiert das man nicht am Anfang und nicht am Ende der Arbeit Ruhepausen einlegen darf.
Erstellt am 22.11.2010 um 13:31 Uhr von wahlvst
Die Pause/Pausen lt. ArbZG können WEDER am BEGIN oder am ENDE der Arbeitszeit liegen. Denn lt. dem ArbZG ist die Arbeit durch die entsprechenden Pausen zu unterbrechten. Man kann aber weder etwas was noch nicht begonnen hat ocer geendet hat unterbrechen.
Es ergibt sich somit als ganz klar aus dem Gesetz.
Daher ist z.B. auch bei einer Teilzeit Kraft die 6:05 Std. arbeitet eine Ruhepause lt. ArbZG erforderlich. bedeutet sie muss dann entsprechend länger arbeiten. Also mindestend dann 6:36 Std. Sprich 6:05 Std. dann 30 Minuten Ruhepause und dann 0:01 Std. Arbeit.
Ja so sind Gesetze!
Erstellt am 22.11.2010 um 13:42 Uhr von Lotte
wahlvst,
solch einer Verteilung der AZ kann/sollte ein BR aber einen Riegel vorschieben.
Erstellt am 22.11.2010 um 14:25 Uhr von larifari
wahlvst 6:05 Std. am Stück ist falsch! Spätestens nach 6.00 muss eine Pause von mindestens 30 Min. erfolgen. In dem Fall 5 Min. hinterher bei Teilarbeitszeit von 6:05 Std.. Insgesamt also "nur" 6:35 Std. anwesend statt 6:36 Std....
Erstellt am 22.11.2010 um 16:22 Uhr von wahlvst
Lotte
>> solch einer Verteilung der AZ kann/sollte ein BR aber einen Riegel vorschieben.
Da stimme ich Dir VOLL zu. War auch nur ein Bespiel, klar für "unmögliches".
larifari
Nein, solche Überschreitungen bis kleiner 5 Minuten dulden die Gerichte, werten sie also nicht als Verstoß gegen das ArbZG. Dieses auch, weil eine Uhr mal gelegentlich einige wenige Minuten falsch gehen kann. Oder weil ein AN auf dem Weg zu Stechuhr ggf. aufgehalten wird.
Also nicht 6:01 Minute zwingend Pause = 30 Min.
Erstellt am 25.06.2022 um 05:00 Uhr von Corwin13
Hallo!
Bin neu hier u. hab natürlich viele Fragen.
A hier die eine, die mich "brennend" interessiert!:
Gibt es in ner UVV von irgendeiner Berufsgenossenschaft ne zeitliche Regelung/Max.-Vorgaben zum "Führen aufsichtspflichte Maschinen/Geräte" - in meinem Fall Stapler?
Wenn ja, beinhaltete diese auch den Arbeitsweg (Zuhause-Arbeit-Zuhause) mit eigenem Fahrzeug (PKW/Motorrad etc. = "aufsichtspflichte Maschine)?