Erstellt am 13.10.2008 um 20:21 Uhr von Der alte Heini
321
40 Arbeitsstunden auf 4 Tage je 10 Stunden verteilt dürfte kein Problem sein.
§ 3 ArbzG
Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Erstellt am 13.10.2008 um 20:34 Uhr von Silence
@ 321
Klar hat "Der alte Heini" recht, aber die 10 Stunden-Regelung finde ich nur temporär richtig. Wenn es eine feste Änderung sein soll, dann würde ich aber um den ersten Satz kämpfen i.V.m. §1 Nr.1 ArbZG (Zweck des Gesetzes ist es, ... zu verbessern...). Aber dies ist nur meine persönliche Meinung --- 10 Std. arbeiten --- wo bleibt da noch das Privatleben, wenn ich nach so einer Schicht gleich in Bett falle...
Erstellt am 13.10.2008 um 20:58 Uhr von Der alte Heini
Silence
Was man denkt, meint oder möchte ist unerheblich.
Da das Gesetz diese zulässt, kann es, unter Beachtung der Vorgaben auch umgesetzt werden.
Ich persönlich würde lieber 4 Tage zu je 10 Std arbeiten. Neben den Zusätzlichen erarbeiteten freien Tag in der Woche würde man auch die Fahrt von und zur Arbeitsstätte sparen, was bei den hohen Spritpreisen ja auch nicht zu verachten ist.
321
Der Betriebsrat hat hier aber gem.: § 87 Abs. 1, Ziffer 2 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.
Somit müsste der AG mit dem BR einig werden, wenn er Genanntes umsetzen möchte.
Erstellt am 13.10.2008 um 21:28 Uhr von 321
Hallo, erst mal vielen Dank für die Antworten.
Da bin ich als Betriebsrat nun ja mal wieder in der Zwickmühle,
denn genau diese beiden Meinungen gibt es unter den Kollegen.
Die Klinikleitung ist leider in ihrer Zusammenarbeit mit den BR nicht vorbildlich und ich hatte mich heute deshalb in die Arbeitsgruppe Dienstzeiten selbst eingeladen ;-)
Die Einigung BR und Leitung, wie sollte die aussehen? Im Rahmen eine Betriebsvereinbarung?
Was kann ich tun wenn ich gar nicht gefragt werde?
Vielen Dank 321
Erstellt am 14.10.2008 um 06:31 Uhr von pirat
@321,
nicht zu vergessen... § 4 ArbZG
Erstellt am 14.10.2008 um 10:40 Uhr von Der alte Heini
321
fragt: Die Einigung BR und Leitung, wie sollte die aussehen? Im Rahmen eine Betriebsvereinbarung?
Was kann ich tun wenn ich gar nicht gefragt werde?
Genanntes ist mitbestimmungspflichtig und wird üblicherweise mit einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Um zu Antworten, was du machen kannst, wenn du nicht gefragt wirst, müsste man wissen wer hier überhaupt fragt.
Ein Mitarbeiter, ein BR Mitgl. oder der Vorsitzende ?
Vorab sollte geprüft werden, ob die Arbeitsverträge der Betroffenen eine Änderung der Arbeitszeiten überhaupt zulassen.
Erstellt am 14.10.2008 um 11:39 Uhr von 321
Hallo Heini,
vielen Dank für deine Antwort, ich bin alleiniger BR in einer kleinen Klinik und meine Frage war so gemeint was ich tun kann wenn der Klinikleiter mich nicht fragt.
Bin in der 1. Amtsperiode BR, wie schon geschrieben alleine und deshalb trotz bisher 5 toller Schulungen bei der W.A.F. noch oft unsicher.
Heute morgen habe ich in der Teambesprechung auf §87 Abs. 2 Ziffer 1 hingewiesen.
Der Leiter hat komisch geschaut und sein Stellvertreter hat mir den Mund verbieten wollen.
Die Zusammenarbeit zwischen BR und Leitung läuft suboptimal ;-)
Bisher regen sich die Kollegen sich eher auf und eine offizielle Beschwerde habe ich noch nicht, aber am Donnerstag wird der Entwurf "neuer Wochenplan" vorgestellt und ich bin ab Donnerstag für 14 Tage in Urlaub.
Es gibt einen BR Stellverteter, der aber eigentlich nichts in meine Abwesenheit entscheiden möchte.
Zwei Kolleginnen habe ich schon mal geraten in ihren Arbeitsvertag zu schauen.
Gruß 321
Erstellt am 16.10.2008 um 21:02 Uhr von Kölner
@321
Eine nebensächliche Frage:
Ich frage den 'alleinigen BR' in einer Klinik, wie klein diese Klinik ist?
Erstellt am 16.10.2008 um 22:34 Uhr von 321
Hallo Kölner,
die Klinik hat 20 Mitarbeiter.
Warum fragst du?