Erstellt am 16.09.2010 um 16:52 Uhr von Rübennase
@malibu
Laut §87 Abs.2 BetrVG hat der BR volles Mitbestimmungsrecht. Ich hoffe, in Eurem BR Büro befindet sich ein BetrVG mit Handkommentar. (z.B. Fitting. Wenn nicht, unbedingt anschaffen. Kosten trägt AG.) Da ist es genau erklärt:
>Schichtarbeit<
"Dem MBR unterliegt die Einführung oder der Abbau von Schichtarbeit..."
und weiter
"Das MBR besteht auch im Falle der Änderung..."
Erstellt am 17.09.2010 um 15:18 Uhr von malibu
ich danke ihnen sie haben mir sehr geholfen.