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4 schichtsystem

M
malibu
Jan 2018 bearbeitet

darf der betriebsrat entscheiden ob ein 4 schichtsystem gemacht wird oder nicht?

bin ein neues mitglied

1.04402

Community-Antworten (2)

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Rübennase

16.09.2010 um 18:52 Uhr

@malibu Laut §87 Abs.2 BetrVG hat der BR volles Mitbestimmungsrecht. Ich hoffe, in Eurem BR Büro befindet sich ein BetrVG mit Handkommentar. (z.B. Fitting. Wenn nicht, unbedingt anschaffen. Kosten trägt AG.) Da ist es genau erklärt:

Schichtarbeit< "Dem MBR unterliegt die Einführung oder der Abbau von Schichtarbeit..." und weiter "Das MBR besteht auch im Falle der Änderung..."

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malibu

17.09.2010 um 17:18 Uhr

ich danke ihnen sie haben mir sehr geholfen.

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