Erstellt am 17.11.2008 um 10:30 Uhr von raptor2
Versetzung von AN in andere Abteilungen ist eigentlich mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat. Wäre schon einmal der 1. Verstoss. Oder habt Ihr den Versetzungen als Gremium zugestimmt?
Redet mit dem Herrn in einem offenen Gespräch über seine momentane Entscheidungsfreudigkeit. Weist ihn auch mal auf den BetrVG §23 Abs. 3 hin. Er wird ja sicher als Vertreter des AG gelten?.
Erstellt am 17.11.2008 um 11:36 Uhr von kinglord
Hi sumse28,
wie raptor2 schon schreibt, habt ihr Mitbestimmungsrecht bei Personelle Einzelmaßnahmen BetrVG § 99 . Wenn die Versetzung über ein Monat dauert BetrVG § 95Abs. 3 . Wurden für diese versetzungen auch Anhörungen geschrieben und dem BR zur genehmigung vorgelegt?
Bei euch ist es aber auch die Benachteiligung der BR Mitglieder BetrVG § 78.
Gruß kinglord
Erstellt am 17.11.2008 um 15:41 Uhr von Dr.House
Hallo sumse28,
ich habe noch nie gehört, dass der BR einen Kündigungsantrag stellt.
Vielleicht ist das aber auch nur eine Informationslücke... . Wären da Gespräche mit dem Abteilungsleiter nicht eher angebracht?
Wenn es Versetzungen im Sinne des Gesetzes sind §95(3)BetrVG sind diese mitbestimmungspflichtig.
Gruß Dr.House
Erstellt am 17.11.2008 um 16:54 Uhr von DonJohnson
@ Dr.House
Ich denke Sumse28 meint den § 104 BetrVG. Seltsam finde ich persönlich nur, dass ein Gremium den kennt und hiernach handelt, aber das MBR des 99er nicht... Tse Tse Tse
Erstellt am 22.11.2008 um 21:14 Uhr von Kölner
@sumse28
Das sind - ich erlaube mir das mal hier ganz einfach - 'fixe Ideen von Machtfülle eines BR', die diesem wirklich nicht gut zu Gesichte stehen! Das ist einfach nur peinlich...