Detektivüberwachung von BR-Mitglied - Mobbing?
Ein Aussendienstmitarbeiter, jetzt auch ein BRM, wurde gestern von einem Dedektiv überwacht und verfolgt. Der war so schlecht, dass er es bemerkte. Unser Verkaufsleiter spielt wieder seine Macht aus. Ich, als BRV, weiß, dass der BR von der GL nicht darüber unterrichtet werden muss. Nur grenzt dass schon an Mobbing, nachdem unser BRM den Dedektiv bemerkt und daraufhin angesprochen hatte, ist er weitergefahren. Er hat sich jetzt für 10 Tage krank gemeldet, da es ihn psychisch belastet. Da ich davon unterrichtet wurde, müsste ich handeln. Darf ich es auch wenn, der BRM mich nicht dazu aufgefordert hat?
Community-Antworten (5)
27.03.2007 um 20:33 Uhr
engel, würde hier ein MBR nach §87 (1) Punkt 1. behaupten.
DKK unter RN 51: "Der Mitbestimmung unterliegen ... der Detektiveinsatz z. B. zur Überprüfung der Einhaltung betrieblicher Verbote..."
27.03.2007 um 20:41 Uhr
Lotte, Bei Beobachtungen von Mitarbeitern muß die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht informieren. BAG 1 ABR 26/90 VK pocht auf sein Recht Leistungskontrolle zu überwachen und Spesenbetrug nachzuweisen. Dass natürlich ein ADM keine Leistung bringt, wenn er merkt, dass er überwacht wird, auf die Idee kommt er nicht.
27.03.2007 um 20:56 Uhr
engel, dann würde ich mir als AN den zweiten Teil des Leitsatzes zu eigen machen und als (hoffentlich) Gewerkschaftsmitglied Klage erheben: "Darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber unabhängig vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats berechtigt ist, Privatdetektive bei der Überwachung seiner Arbeitnehmer einzuschalten, war nicht zu entscheiden."
Ihr könnt lediglich Eurer Empörung mit einer Stellungsnahme, z.B. im Monatsgespräch, kundtun.
28.03.2007 um 00:42 Uhr
@Engel,
ich würde den AG darlegen lassen, wie das Kosten- Nutzen Verhältnis einer det. Beobachtung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist.
Vermutungsmodus an:
Könnte der BR das heimliche Beobachten eines BRM u.U. nicht auch als Behinderung der BR- Arbeit werten?
LG
28.03.2007 um 10:32 Uhr
Hallo Engel,
vielleicht greift hier der § 78 BetrVG. Aber nur, wenn nur der Außendienstmitarbeiter der BR ist überwacht wird.
MfG Angi1
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