Erstellt am 11.11.2008 um 16:45 Uhr von che guevara
Hallo romario,
nach § 33 Abs. 1 BetrVG d.h. mit der Mehrheit der Stimmen in Eurem Fall also mit 4 Stimmen
gruß che guevara
Erstellt am 11.11.2008 um 17:07 Uhr von nicoline
@romario
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) 1Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der
____Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder____ gefasst.
2Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Betriebsrat ist nur ___beschlussfähig___, wenn ___mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder___ an der
Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
Beispiel:
Wenn 4 da sind, seid ihr beschlußfähig, stimmen 3 mit nein, ist der Vorschlag abgelehnt, stimmen 2 nein , 2 mit ja, ist er ebenfalls abgelehnt.
Wenn 7 Mitgl. anwesend sind, müssten 4 den Antrag ablehnen, bei 3 nein, 3 ja, 1 Enthaltung ist der Antrag ebenfalls abgelehnt, weil die ___Mehrheit der anwesenden Mitglieder___ dem Antrag ___nicht zugestimmt___ hat.
Alles klar jetzt?
Erstellt am 11.11.2008 um 17:44 Uhr von romario
Erstellt am 11.11.2008 um 22:40 Uhr von nicoline
Ach ist das schön, wenn mal jemand antwortet, ob er was mit der Antwort anfangen kann oder nicht!!!!!!!!
Schöne Restwoche ;-))