Erstellt am 06.06.2006 um 13:42 Uhr von Kölner
Da würde ich es mit dem § 40 BetrVG beim AG erst einmal probieren. Erst wenn er sich bildungsresistent zeigt, könnten härtere Geschütze aufgefahren werden - aber wohl nicht die eigenmächtige Bestellung!
Erstellt am 06.06.2006 um 14:03 Uhr von DerOlli
Bei uns hatte der AG sich lange geweigert uns die erforderlichen Sachmittel nach §40 Abs.2 bereit zu stellen. Aber der Beschluss im Gremium einen Anwalt zu Einleitung eines Beschlussverfahrens zu beauftragen hatte dann Wunder bewirkt!
Ist nicht immer einfach sich gegen solche Geizigen Sturköppe durchzusetzen!
Aber der §40 sagt klar aus, das wir die Erforderlichkeit zu prüfen haben und das die Literatur immer auf dem neusten stand sein sollte und wir nicht dem AG entsprechend uns die billigere Fassung aussuchen müssen!!!!
Erstellt am 07.06.2006 um 00:27 Uhr von ISAAK
@ simone
Es ist die Zeit der neuen Betriebsräte. Das ist auch die Zeit für AG, die Neuen auf Ihre Standfestigkeit zu testen; dabei fangen Sie jede Periode neu mit dem kleinen Einmaleins an, und wenn man darin stecken bleibt, bekommt man NIE IRGENDETWAS vom AG außer versteckten Ohrfeigen, oder "Stammtisch"- Diskussionen über eigentlich klare Gesetzestexte mit dem Ziel, die einzelnen BRs zu verunsichern, wenn möglich zu spalten; und das vielleicht noch während eines gemeinsamen Monatsgesprächs.
Da hilft nur eines: LEHRGÄNGE und Selbstbewußtsein zeigen, regelmäßig in diesem Chat lesen, Gesetzestexte peu à peu vertiefen und untereinander sehr VIEL reden,reden,reden.
Gruß ISAAK
Erstellt am 07.06.2006 um 08:35 Uhr von simone
Danke für die Antworten, wir werden es nochmal mit einem Schreiben an die GL probieren. Wie ist es denn aber mit den Seminaren, es gibt hier ja Anmeldefristen - was ist, wenn man dem AG mitteilt, daß der BR dieses oder jenes Seminar für erforderlich hält, und der AG reagiert nicht oder lehnt ab?
Erstellt am 07.06.2006 um 09:38 Uhr von DerOlli
In diesem Fall muss man besonders viel Rückrad und Durchsetzungsvermögen beweisen. Uns hatte ein Anwalt dazu gesagt das man erst einmal die Seminare beschliesen muss nach dem man die Erforderlichkeit wie immer gründlich geprüft hat. Dann müssen sie recht Zeitig dem AG genannt werden. Sollte der sich weigern die Scheine zu unterschreiben oder garnicht erst Reagieren( war bei uns anfangs so) Muss man wissen ob man das Kräftemessen durchsteht und fahren.
Sollte sich der AG dann weigern das Seminar und den Lohn für diese Zeit zu zahlen wird dies nach §40 Abs.1 BetrVG vor Gericht eingeklagt.
Einige Seminaranbieter wie z.B. das BZO kümmern sich auch selber beim AG um ihre Aussenstände.
Die Anmeldung selber kann man ja auch ohne Schein per Tel. oder E-Mail machen, wichtig ist nur ein Ordentlicher Beschluss im Gremium.
Erstellt am 07.06.2006 um 10:21 Uhr von Ramses II
Für diejenigen die zwar einen Vorrat haben, dafür aber kein Rückrad, würde ich folgende Vorgehensweise empfehlen:
- Frühzeitiger Beschluß im Gremium.
- Übermittlung des Beschlusses an die GF mit Fristsetzung für Bestätigung Kostenübernahme
- Nach Fristablauf eine Nachfrist setzen
- Beschluß im Gremium "Der BR beauftragt RA Frey-Spruch mit der Durchsetzung des Schulungsbeschlusses vom xx.yy.2006 in der ersten Instanz."
- Den neuen Beschluß dem AG mitteilen, mit Aufforderung die Kostenübernahme zu bestätigen.
- Termin mit der Kanzlei vereinbaren.
- Dem Arbeitgeber nebenbei stecken dass man schon einen Termin vereinbart hat.
Die Wahrscheinlichkeit ist groß daß man den Termin beim Anwalt wieder stornieren kann.
Erstellt am 07.06.2006 um 10:47 Uhr von simone
Rück-Rad ist vorhanden, zumal auch kein Rück-Tritt vorgesehen ist, nur der Vor-Gang war mir nicht ganz klar :-). Danke
Erstellt am 07.06.2006 um 10:49 Uhr von Ramses II
simone,
das ist halt der Vor-Teil dass man auf dieses Vor-Um Zurück-Greifen kann und Dinge nicht Nach-Schlagen muss.
Erstellt am 12.06.2006 um 21:32 Uhr von D.v.D.
Vor einem Jahr wurde bei uns der BR gegründet. Ich habe als erstes BR-Mitglied nach einem Jahr einen Lehrgang beim Bildungswerk Rhein/Main gebucht. Die GL versucht im Moment uns dazu zu bringen, den Lehrgang wieder abzusagen und noch ein Jahr lang zu warten, da kein Geld da sei. Kennt sich jemand aus, wie das mit der Kostenübernahme ist? Tritt die IGM für die Kosten in Vorlage und fordert diese Kosten bei der GL wieder ein und wie ist das mit den Fahrtkosten? Wie bekomme ich die wieder herein?