Stimmrechte Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat?
Hallo. Wir sind ein 13er BR und entsenden 2 Mitglieder an den vorhandenen Gesamtbetriebsrat, wo unsere 2 Mitglieder das stärkste Stimmrecht haben, weil unser 13er BR ca. 900 Mitarbeiter vertritt, die anderen Gesamt BR Mitglieder zusammen aber nur ca. 80 Mitarbeiter.
Nun sieht es so aus das unser 13er Gremium in einer Sache wohl so ca. mit 11:2 Stimmen einen Antrag des Arbeitgebers ablehen würden, welcher im Gesamtbetriebsrat wohl durchgehen würde!! Die 2 von uns entsandten Mitglieder wollen im Gbr wohl auch zustimmen, obwohl wir in unserem 13er BR eine klare Mehrheit gegen den Antrag haben !!
Wie muß, darf, oder kann sich wer verhalten ??
Evtl. etwas kompliziert, aber wie ist das rechtlich ??
Tschüß, Micha
Community-Antworten (10)
16.08.2006 um 22:59 Uhr
Hallo,
ein GBR ist doch kein Überbetriebsrat. Der kann nur etwas beschließen wenn der jeweilige BR ihm das Mandat dazu gibt.
16.08.2006 um 23:09 Uhr
Tja, dachte ich bis heute auch, habe aber nun was gehört das die entsandten BR Mitglieder sich nicht an den Gremiumsbeschluss halten müssen, sondern nur ihrem Gewissen gegenüber verantwortlich sind und abstimmen können wie sie meinen !!???
Was nun ??
Tschüß, Micha
16.08.2006 um 23:13 Uhr
Den Kollegen kann man auch abberufen...
16.08.2006 um 23:14 Uhr
Die Kollegen vertreten im GBR die Interessen des entsendenden BR und nicht ihre persönliche Meinung. Wenn sie mit solchen Situationen nicht zurecht kommen ,sollte der BR andere GBR Mitglieder beschließen/entsenden.
17.08.2006 um 00:34 Uhr
Theoretisch sind die GBR-Vertreter an kein Mandat ihres Gremiums gebunden, könnten also entgegen der Mehrheit ihre Stimme abgeben. Allerdings kann man diese auch, wie hier schon geschrieben, abberufen und zwei Andere entsenden. Es wäre ausserdem noch zu prüfen, ob der GBR für die zu regelnde Sache überhaupt zuständig ist. Dabei ist z.B. nicht allein der Wunsch des AG ausschlaggebend, eine Sache einheitlich für alle Betriebe regeln zu wollen. Vielleicht ist auch auf dieser Schiene noch was für euch zu bewegen. Das LAG Schleswig-Holstein hat bei uns kürzlich erst eine BV für unwirksam erklärt, von der wir alle dachten, dass diese in die Zuständigkeit des GBR fiele. Seitdem reicht der AG die meisten BVs erst in die einzelnen Gremien und diese beauftragen dann schriftlich den GBR (oder auch nicht....). Wie gesagt, ich weiss nicht um was es bei euch geht, aber evtl. hilft dir das weiter.
17.08.2006 um 00:43 Uhr
Arbeitgeber möchte Teile einer tariflichen Sonderzahlung als Gutscheine zur Auszahlung bringen, die vom Mitarbeiter dann im Unternehmen wieder eingelöst werden können.
ZB. Urlaubsgeld geht nicht mehr zu 100% aufs Konto, sondern 30% gibt es als Gutscheine.
Das soll als Antrag an den Gbr gehen!
Wie geschrieben, der 13er BR vertritt ca. 900 Kollegen, der Rest des Gbr nur sehr wenige, weil einzelne Filialen.
Schleswig- Holstein!!?? Hm....
Tschüß, Micha
17.08.2006 um 01:43 Uhr
@Micha So eine Regelung würde ich als kleiner BR sehr ungern an den GBR abgeben...
17.08.2006 um 01:51 Uhr
Ich würde hier erst einmal einen Kommentar zur Gewerbeordnung zu Rate ziehen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes halte ich das nämlich für unzulässig.
17.08.2006 um 11:49 Uhr
@ Ramses II Für uns Unwissende, welchen Teil speziell der Gerwerbeordnung meinst du?
17.08.2006 um 12:05 Uhr
Titel VII
Teil I
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