Erstellt am 16.08.2006 um 20:59 Uhr von Bernd
Hallo,
ein GBR ist doch kein Überbetriebsrat. Der kann nur etwas beschließen wenn der jeweilige BR ihm das Mandat dazu gibt.
Erstellt am 16.08.2006 um 21:09 Uhr von Micha
Tja, dachte ich bis heute auch, habe aber nun was gehört das die entsandten BR Mitglieder sich nicht an den Gremiumsbeschluss halten müssen, sondern nur ihrem Gewissen gegenüber verantwortlich sind und abstimmen können wie sie meinen !!???
Was nun ??
Tschüß, Micha
Erstellt am 16.08.2006 um 21:13 Uhr von Kölner
Den Kollegen kann man auch abberufen...
Erstellt am 16.08.2006 um 21:14 Uhr von Heini
Die Kollegen vertreten im GBR die Interessen des entsendenden BR und nicht ihre persönliche Meinung. Wenn sie mit solchen Situationen nicht zurecht kommen ,sollte der BR andere GBR Mitglieder beschließen/entsenden.
Erstellt am 16.08.2006 um 22:34 Uhr von Waldfee
Theoretisch sind die GBR-Vertreter an kein Mandat ihres Gremiums gebunden, könnten also entgegen der Mehrheit ihre Stimme abgeben. Allerdings kann man diese auch, wie hier schon geschrieben, abberufen und zwei Andere entsenden.
Es wäre ausserdem noch zu prüfen, ob der GBR für die zu regelnde Sache überhaupt zuständig ist. Dabei ist z.B. nicht allein der Wunsch des AG ausschlaggebend, eine Sache einheitlich für alle Betriebe regeln zu wollen. Vielleicht ist auch auf dieser Schiene noch was für euch zu bewegen.
Das LAG Schleswig-Holstein hat bei uns kürzlich erst eine BV für unwirksam erklärt, von der wir alle dachten, dass diese in die Zuständigkeit des GBR fiele. Seitdem reicht der AG die meisten BVs erst in die einzelnen Gremien und diese beauftragen dann schriftlich den GBR (oder auch nicht....).
Wie gesagt, ich weiss nicht um was es bei euch geht, aber evtl. hilft dir das weiter.
Erstellt am 16.08.2006 um 22:43 Uhr von Micha
Arbeitgeber möchte Teile einer tariflichen Sonderzahlung als Gutscheine zur Auszahlung bringen, die vom Mitarbeiter dann im Unternehmen wieder eingelöst werden können.
ZB. Urlaubsgeld geht nicht mehr zu 100% aufs Konto, sondern 30% gibt es als Gutscheine.
Das soll als Antrag an den Gbr gehen!
Wie geschrieben, der 13er BR vertritt ca. 900 Kollegen, der Rest des Gbr nur sehr wenige, weil einzelne Filialen.
Schleswig- Holstein!!?? Hm....
Tschüß, Micha
Erstellt am 16.08.2006 um 23:43 Uhr von Kölner
@Micha
So eine Regelung würde ich als kleiner BR sehr ungern an den GBR abgeben...
Erstellt am 16.08.2006 um 23:51 Uhr von Ramses II
Ich würde hier erst einmal einen Kommentar zur Gewerbeordnung zu Rate ziehen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes halte ich das nämlich für unzulässig.
Erstellt am 17.08.2006 um 09:49 Uhr von Frank B.
@ Ramses II
Für uns Unwissende, welchen Teil speziell der Gerwerbeordnung meinst du?
Erstellt am 17.08.2006 um 10:05 Uhr von Ramses II