Erstellt am 30.07.2015 um 21:58 Uhr von gironimo
Ich würde wahrscheinlich fahren - auch wenn es risikobehaftet ist. Allerdings würde ich auch gleich die Tagesordnung erweitern und Rechtsmittel wegen Behinderung der BR-Arbeit beschließen. Sicherheitshalber sprecht mit einem Fachanwalt.
>Habe von meinen Planer erfahren das der mich für die beiden voll mit Arbeit einzuplanen hat. <
Planen kann Dein Planer viel. Du stellst Dich nach § 37 BetrVG ja selbst für die BR-Arbeit frei. Einfach nur abmelden. Wie dann die Arbeit erledigt wird, sollte unter der Situation nicht Dein Problem sein.
Erstellt am 31.07.2015 um 01:03 Uhr von Challenger
Hallo Hockeyspieler,
wenn Du eine ordnungsgemäße Einladung inklusive Tagesordnung für für Dienstag und Mittwoch vorliegen hast, gibt es für Dich nur eins: HINFAHREN ohne wenn und aber.Von Rechtsprechung und Kommentarliteratur ist von jeher anerkannt, daß Betriebsratstätigkeit Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Verpflichtung hat.
Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbefreiung für Deine Teilnahme an der BR-Sitzung zu gewähren.
Er kann Dir die Teilnahme an einer BR-Sitzung nur und nur dann verwehren,wenn DRINGENDE BETRIEBLICHE ERFORDERNISSE Deiner Teilnahme entgegenstehen. Zum Beispiel im Fall einer Katrastrophe.
Darüber hinaus muß der Arbeitgeber bei der Zuweisung des Arbeitspensums berücksichtigen ,daß Du noch das Ehrenamt als BR-Mitglied auszuüben hast.Der Arbeitgeber kann Dich daher nicht einfach mit Arbeit zuballern,um zu verhindern,daß Du an der BR-Sitzung teinimmst.
Das Dein Planer Dich für Dienstag und Mittwoch in den Arbeitsprozeß einplanen soll,ist für
mich ein Indiz für die Behinderung von Betriebsratstätigkeit.
gironimo hat Recht mit der Erweiterung der Tagesordnung. Einschlägig sind die §§23 und 78
BetrVG.
Erstellt am 31.07.2015 um 08:09 Uhr von Hoppel
@ Hockeyspieler
Ich frage mich ja, wie ihr die bisherigen BR-Sitzungen gehandthabt habt. Es wird ja wohl kaum die erste BR-Sitzung sein, zu welcher BRM anreisen müssen.