Erstellt am 04.11.2008 um 16:08 Uhr von khel
@Brentan:
ich weiß nicht genau, ob das rechtlich wirklich möglich ist. Aber ich kann Dir sagen, dass sowas bei uns vor langer Zeit auch schonmal gemacht wurde.
Der springende Punkt bei uns war dabei, dass das aber nicht angeordnet wurde, sondern die Mitarbeiter, deren Urlaub bereits aufgebraucht war, darauf zurückgreifen *konnten*. Es beruhte also auf Freiwilligkeit.
Genau da liegt für mich auch der Hase im Pfeffer: *können* bei Euch die Mitarbeiter auf Urlaub vorgreifen, oder *müssen* sie?
Gruß
khel
Erstellt am 04.11.2008 um 17:02 Uhr von nicoline
@ Brentan
hier habe ich Dir eine Antwort von vor 3 Tagen kopiert zu der gleichen Fragestellung:
"... und wenn dieser nicht reicht oder keiner mehr vorhanden ist teilweise den urlaub von 2009. geht das eigentlich ?"
Nein! Ein Vorgriff auf das nächste Kalenderjahr ist per Gesetz definitiv nicht vorgesehen, da sich der Urlaubsanspruch ausschließlich auf das jeweilige Kalenderjahr bezieht. Somit wäre eine solche Regelung rechtswidrig!
Antwort 2 Erstellt am 01.11.2008 - 14:46 Uhr von peanuts 104405
Erstellt am 04.11.2008 um 19:06 Uhr von Brentan
Erst mal lieben Dank für die Antworten
Die rechtswiedrigkeit der Regelung hat der Werksleiter bereits vor dem Treffen selbst heraus gefunden und dieses von sich aus nicht mehr gefordert!
Da es sich nun um nur einen Mitarbeiter handelt wird diesem bei Wunsch Unbezahlter Urlaub gewährt ....oder er muß kommen und auf die Firma aufpassen ;-)