Wir sind ein Unternehmen von ca. 150 MA, nicht tarifgebunden, keine Gewerkschaft, BR ist vorhanden. Wir sind jedoch alle neu und haben keine Erfahrung, daher bitte um Hilfe.

Wir haben einen MA, der seit Juni d.J.aufgrund eines Arbeitsunfalls krank ist. Er wird wahrscheinlich erst im März n.J. wiederkommen. Er hat noch einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen (2 Tage hat er bereits genommen). In unseren Arbeitsverträgen steht: Urlaubsanspruch 30 Tage. Es gibt eine Betriebsvereinbarung darüber, dass der Jahresurlaub bis zum 31.12. des Jahres zu nehmen ist, ansonsten verfällt er. Es wird aber nirgendwo erwähnt, dass im Fall von .... nur der gesetzliche Mindesturlaub berücksichtigt wird oder erwähnt, dass es 20 Tage Mindesturlaub und 10 Tage zusätzlich gibt.
Nun rechnet der AG wie folgt: der Mindesturlaub von 20 Tagen gekürzt um 2 Tage, die der MA vor seinem Unfall genommen hatte = 18 Tage Übertrag ins nächste Jahr.

Ist diese Berechnung richtig??

LG Gina