Neuen Urlaub im alten Jahr nehmen?
Hallo,
hier ist der Fall aufgetreten, dass eine Kollegin Urlaub aus 2010 in vergangenen Jahr nehmen wollte. Den Urlaub hat Sie bekommen. Die Zeit wurde jedoch vom Gleitzeitkonto und nicht vom Urlaubskonto genommen. So wie Resturlaub ins neue Jahr mitgenommen werden kann (hierüber gibt es hier eine BV da schon vorgekommen), meinte Sie dass künftiger Urlaub im laufenden Jahr genehmigt wird (keine Regelungen vereinbart da bislang nicht vorkommen). Hierbei ging Sie von der Regel aus, dass bis zu 3 Tage des künfigen Jahresurlaubs bereits im Dezember des vorangegangenen Jahren genommen werden dürfen. Wie seht ihr das. Wo kann man entsprechende Regelungen finden.
Grüße Lügner
Community-Antworten (1)
14.01.2010 um 11:16 Uhr
@Lügner Lt. BUrlG §7 Abs.3 "...muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden...".
Das heißt für mich - Urlaub von 2010 in 2009 nehmen geht nicht.
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