Erstellt am 21.11.2010 um 19:38 Uhr von FrankBR
Hallo, es handelt sich meiner Meinung nach um ein mitbestimmungspflichtige Anordnung des AG. Sollte unter §87 fallen.
Wir haben ein ähnliches Problem mit dem 24.12. und 31.12., an denen bisher immer halbtags gearbeitet wurde. Plötzlich will man dort die Firma schließen und Zwangsurlaub anordnen, obwohl kaum noch jemand für diese Tage Urlaub hat. Uns hat natürlich keiner gefragt. Ist allerdings bei unserem Betrieb ziemlich normal. Wird sich aber hoffentlich bald ändern.
Erstellt am 21.11.2010 um 20:00 Uhr von wahlvst
Der AG kann hier die Teilnahme NUR auf Freiwilligkeit machen. Dann kann er aber auch sagen, wer teilnehmen möchte muss dieses in der Freizeit machen. Der AG kann nicht, auch nicht mit dem BR eine Pflicht zum feiern einführen/ einfordern.
Will der AG aber an diesem Tag eine Betriebsruhe einführen dann BR und § 87
Erstellt am 21.11.2010 um 20:46 Uhr von Sveeeen
hallo, zur zeit wenn die feier ist, ist betriebsruhe. nun nochmal zu meiner frage muss urlaub gemacht bzw. stunden abgesetzt werden oder müssten wir durch den ag freigestellt werden? mfg sven
Erstellt am 21.11.2010 um 20:56 Uhr von DonJohnson
Du fragst etwas konfus...
Erstmal kann natürlcih der AG die AN vom "Dienst" freistellen. Soll heißen, er kann denen sagen, dass sie nciht mehr arbeiten sollen!
Auch kann er sagen, dass an gewissen Tagen nicht gearbeitet wird und wenn der BR sein MBR nciht wahr nimmt, ist das dann erstmal so...
Er kann aber nciht erwarten, dass man zu einer Feierlichkeit erscheint und dass von Urlaub oder Stundenkonto abziehen...
Also nochmal von vorne - Urlaub als nciht ganze Tage geht eh ncht, außer ein TV sagt das.
Nun weiter: wenn man nciht erscheint, könnte ich mir vorstellen dass es rechtskonform ist, wenn er dafür dann ein Überstundenkonto belastet...
Für genauere Antworten müßte man aber ein paar mehr Infos haben - gibt es BV´s bzg AZK, wenn ja wie sieht sie aus use usw usw usw