Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - reicht mündliche Info an den BR?
Hallo Ihr.
reicht es aus wenn der Betriebsrat nur Inhaltlich mündlich über eine Kündigung informiert wurde, oder muss er sie schriftlich verfasst zu Kentniss nehmen.
Danke Uwe
Community-Antworten (3)
26.06.2006 um 11:59 Uhr
Was meinst Du mit inhaltlich mündlich informiert? Ist der BR gehört worden?
26.06.2006 um 11:59 Uhr
Der Gesetzgeber schreibt eine Schriftform nicht vor.
Aber der AG ist verpflichtet, dem BR alle für die Kündigung notwendigen Informationen einschließlich dem Kündigungsgrund mitzuteilen.
@merlin,
mit Deiner Frage kann ich nicht viel anfangen. Der AG hört doch den BR an, in dem er ihn über die Kündigung informiert, ob nun mündlich oder schriftlich.
26.06.2006 um 13:28 Uhr
Mit meiner Frage wollte ich eigentlich wissen, ob die Kündigung schon ausgesprochen war und der BR dann erst informiert wurde
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