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Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - reicht mündliche Info an den BR?

D
Dieter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr.

reicht es aus wenn der Betriebsrat nur Inhaltlich mündlich über eine Kündigung informiert wurde, oder muss er sie schriftlich verfasst zu Kentniss nehmen.

Danke Uwe

2.39503

Community-Antworten (3)

M
merlin

26.06.2006 um 11:59 Uhr

Was meinst Du mit inhaltlich mündlich informiert? Ist der BR gehört worden?

R
Rollie

26.06.2006 um 11:59 Uhr

Der Gesetzgeber schreibt eine Schriftform nicht vor.

Aber der AG ist verpflichtet, dem BR alle für die Kündigung notwendigen Informationen einschließlich dem Kündigungsgrund mitzuteilen.

@merlin,

mit Deiner Frage kann ich nicht viel anfangen. Der AG hört doch den BR an, in dem er ihn über die Kündigung informiert, ob nun mündlich oder schriftlich.

M
merlin

26.06.2006 um 13:28 Uhr

Mit meiner Frage wollte ich eigentlich wissen, ob die Kündigung schon ausgesprochen war und der BR dann erst informiert wurde

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