Erstellt am 26.06.2006 um 09:59 Uhr von merlin
Was meinst Du mit inhaltlich mündlich informiert? Ist der BR gehört worden?
Erstellt am 26.06.2006 um 09:59 Uhr von Rollie
Der Gesetzgeber schreibt eine Schriftform nicht vor.
Aber der AG ist verpflichtet, dem BR alle für die Kündigung notwendigen Informationen einschließlich dem Kündigungsgrund mitzuteilen.
@merlin,
mit Deiner Frage kann ich nicht viel anfangen. Der AG hört doch den BR an, in dem er ihn über die Kündigung informiert, ob nun mündlich oder schriftlich.
Erstellt am 26.06.2006 um 11:28 Uhr von merlin
Mit meiner Frage wollte ich eigentlich wissen, ob die Kündigung schon ausgesprochen war und der BR dann erst informiert wurde