Hallo an alle, die diese Frage lesen. Vieleicht könnt Ihr mir ja weiter helfen.
Ich bin selbst nur Angestellter in einem mittelgroßen Betreib. Unser Betriebsrat besteht aus einen Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern.
Leider sieht es zur Zeit oft so aus, das unser Betriebsratvorsitzende, der bei uns im Betrieb auch einen eigenständigen Verantwortungsbereich ausführt, sich immer öfter, ohne vorherige ankündigung in das eigens für den Betriebsrat eingerichtete Büro zurück zieht mit der Begründung, er hätter Betriebsratarbeit zu erledigen und das müsste ihm nach Gesetz erlaubt werden.
Ich habe ja nichts gegen den Betriebsrat bzw. deren Arbeit. Aber wie sieht es aus mit der Pflichterfüllung seiner Tätigkeit im Betrieb.
Ist es vieleicht möglich, spezielle Bürozeiten für die Betriebsratarbeit einzurichten, wobei eine beeinträchtigung des betrieblichen Arbeitszyklus verhindert wird.
Da es sich bei uns um ein Dienstleistungsunternehmen handelt, das in einem Namhaften Unternehmen tätig ist, sehe ich durch die Machenschaften des Betriebsratvorsitzenden nicht nur meinen Arbeitsplatz, sondern den unsrer ganzen Belegschaft gefährdet.
Vieleicht kann mir ja jemand einen guten Rat mitteilen.
Auf jeden Fall schon mal besten Dank
Taskarora