Betriebsratvorsitzende
Hallo hab da mal eine Frage, ist es richtig das eine Betriebsratsvorsitzende niemanden unterstellt ist? Und im Büro erscheint wie es grade passt? Es ist nicht nachvollziehbar ob die Person überhaupt noch ihre Vertraglich festgelegten 40 Std. Arbeitet? Vielen Dank schon mal im voraus
Community-Antworten (6)
27.07.2019 um 15:13 Uhr
Die "Ordnung im Betrieb" gilt auch für den BRV. Auch die Arbeitszeit-BV. Wenn er allerdings freigestellt ist ist er über seine Tätigkeit dem Gremium Rechenschaft schuldig.
28.07.2019 um 01:27 Uhr
Es ist Richtig, eine Betriebsratsvorsitzende ist niemanden unterstellt; sie handelt allerdings im Rahmen des geammten BR´s. Weisungsbefugt als BRV ist ihr nicht mal der AG. Ein AN ist an seinen Arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gebunden. Ein Bertiebsratsmitglied ist in den Moment wo er als BRM tätig ist in seinem Ehrenamt. Was ddie Arbeitszeit betrifft und wann ein BRV im Büro ist, sind zwei paar Schuhe. Wer sagt denn dei die Person dann nicht schon vorher ausserhalb des Betriebes als BR tätig war?
28.07.2019 um 09:30 Uhr
Hallo Dummerhund, danke für die Info würde das gerne nachlesen kannst du mir sagen wo im BetrVG das steht? Bin eigentlich der Meinung das der jenige welcher freigestellt ist zumindestens dem Gremium mitteilen sollte wo er sich aufhält.
29.07.2019 um 09:32 Uhr
@Mutter baymar: wenn du der Meinung bist, dass er das zu tun hat wäre es doch eher an dir aufzuzeigen, an welcher Stelle des BetrVG dies steht.
29.07.2019 um 10:05 Uhr
Letztendlich geht es doch darum, ob der BRV seinen Job ordentlich macht und nicht um die Präsenz im BR-Büro. Allerdings muss sich ein freigestellter BRV der Tatsache bewusst sein, dass er unter Beobachtung steht und auch eine gewisse Vorbildfunktion hat. Das heißt für mich dass er zu den üblichen Arbeitszeiten auch präsent sein sollte und ggf. seine Abwesenheit auch begründen kann. Natürlich muss er innerhalb des Gremiums Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen, aber das hat natürlich auch Grenzen. Man bedenke: Es gibt auch BR-Gremien mit mehreren Fraktionen, die unterschiedliche Interessen vertreten. Da kann die eine Fraktion von der anderen nicht verlangen, dass diese völlig transparent offen legt, was sie gerade tut. Wichtig ist nur, dass es sich um BR-Arbeit handelt. Vergleiche es einfach mal mit den Fraktionen im Bundestag.
29.07.2019 um 10:55 Uhr
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