Erstellt am 27.07.2019 um 13:13 Uhr von Kratzbürste
Die "Ordnung im Betrieb" gilt auch für den BRV. Auch die Arbeitszeit-BV. Wenn er allerdings freigestellt ist ist er über seine Tätigkeit dem Gremium Rechenschaft schuldig.
Erstellt am 27.07.2019 um 23:27 Uhr von Dummerhund
Es ist Richtig, eine Betriebsratsvorsitzende ist niemanden unterstellt; sie handelt allerdings im Rahmen des geammten BR´s. Weisungsbefugt als BRV ist ihr nicht mal der AG. Ein AN ist an seinen Arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gebunden. Ein Bertiebsratsmitglied ist in den Moment wo er als BRM tätig ist in seinem Ehrenamt. Was ddie Arbeitszeit betrifft und wann ein BRV im Büro ist, sind zwei paar Schuhe. Wer sagt denn dei die Person dann nicht schon vorher ausserhalb des Betriebes als BR tätig war?
Erstellt am 28.07.2019 um 07:30 Uhr von Mutter baymar
Hallo Dummerhund, danke für die Info würde das gerne nachlesen kannst du mir sagen wo im BetrVG das steht? Bin eigentlich der Meinung das der jenige welcher freigestellt ist zumindestens dem Gremium mitteilen sollte wo er sich aufhält.
Erstellt am 29.07.2019 um 07:32 Uhr von wdliss
@Mutter baymar: wenn du der Meinung bist, dass er das zu tun hat wäre es doch eher an dir aufzuzeigen, an welcher Stelle des BetrVG dies steht.
Erstellt am 29.07.2019 um 08:05 Uhr von Cyber99
Letztendlich geht es doch darum, ob der BRV seinen Job ordentlich macht und nicht um die Präsenz im BR-Büro. Allerdings muss sich ein freigestellter BRV der Tatsache bewusst sein, dass er unter Beobachtung steht und auch eine gewisse Vorbildfunktion hat. Das heißt für mich dass er zu den üblichen Arbeitszeiten auch präsent sein sollte und ggf. seine Abwesenheit auch begründen kann. Natürlich muss er innerhalb des Gremiums Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen, aber das hat natürlich auch Grenzen. Man bedenke: Es gibt auch BR-Gremien mit mehreren Fraktionen, die unterschiedliche Interessen vertreten. Da kann die eine Fraktion von der anderen nicht verlangen, dass diese völlig transparent offen legt, was sie gerade tut. Wichtig ist nur, dass es sich um BR-Arbeit handelt. Vergleiche es einfach mal mit den Fraktionen im Bundestag.
Erstellt am 29.07.2019 um 08:55 Uhr von Kjarrigan
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2016/07/18/freigestellte-betriebsratsmitglieder-wie-frei-ist-frei/