Erstellt am 24.06.2007 um 23:57 Uhr von sphinx
@ Heavy,
weshalb möchtest du (nur) eine Teilfreistellung?
Euch müsste eine volle Stelle zustehen als Freistellungskontingent, dass würde doch deine Sorgen ausräumen?
Ersatz für dich zu schaffen bzw. die Arbeit umzuorganisieren ist Sache des AG.
Du musst im Prinzip das gleiche Gehalt bekommen wie vorher.
LG
Erstellt am 25.06.2007 um 00:16 Uhr von heavy
@ sphinx,
weil ich denke das in unserem betrieb noch nicht so viel br-arbeit anfällt die einer freistellung gerecht würde.
schließlich will ich noch glaubhaft bei den kollegen bleiben.
LG
Erstellt am 25.06.2007 um 07:38 Uhr von Kölner
@heavy
"weil ich denke das in unserem betrieb noch nicht so viel br-arbeit anfällt die einer freistellung gerecht würde.
schließlich will ich noch glaubhaft bei den kollegen bleiben"
Interessante These - und so unglaubwürdig.
Erstellt am 25.06.2007 um 07:58 Uhr von betriebsratten
@kölner
Denke ich nicht. Arbeit ist sicher genug da, aber:
Man neigt bei Vollfreistellung dorch irgendwann zum Funktionärsdenken, und vor allem werfen einem die lieben Kollegen vor nichts zu tun....denn keiner ders nicht mal selbst gemacht hat weiss, wieviel Arbeit dahintersteckt.
Erstellt am 25.06.2007 um 08:37 Uhr von Dummi
@heavy
Ich finde das schon komisch. Die die keine Freistellung haben, wünschen sich oft eine.
Und die die eine haben können, wollen sie des öfteren nicht.
Gruss
@betriebsratten
Das machen die "lieben Kollegen" doch so oder so
Gruss
Erstellt am 25.06.2007 um 08:42 Uhr von Kölner
@betriebsratten
Dieser Zusammenhang erschließt sich mir nicht. Zumal ich noch nicht mal einen Widerspruch sehe.
Erstellt am 25.06.2007 um 08:52 Uhr von Lotte
betriebsratten,
"denn keiner ders nicht mal selbst gemacht hat weiss, wieviel Arbeit dahintersteckt"
sagt m.E. alles...
heavy,
glaube mir, dass Du genug Arbeit haben wirst. Am Anfang nicht, aber es wird zunehmend mehr. Besser wäre vielleicht in Eurem Fall, zwei Teilfreistellungen zu machen. Besprech doch mal mit den BR-Kollegen und dem AG, ihr Euch die Option offen halten solltet, noch jemanden freizustellen oder Deine Stunden aufzustocken (mit Datum und Namen)
Aber zu Deiner Frage, hier ein Zitat aus dem DKK § 37 (2) RN 12: "Darüber hinaus gewährt Abs. 2 u. U. einen Anspruch auf generelle Befreiung von einer bestimmten Art der Arbeit, wenn dies für eine sachgerechte Erfüllung der Aufgaben des BR erforderlich ist (...). Dies gilt z. B. für die Versetzung eines BR-Mitglieds aus der Wechsel- in die Normalschicht"
Erstellt am 25.06.2007 um 09:11 Uhr von peanuts
wir sind ein betrieb mit ca. 200 beschäftigten und haben noch keinen freigestellten,
Für ca. 200 BESCHÄFTIGTE gibt es sowieso keinen Freistellungsanspruch! Zählt erst mal Eure ARBEITNEHMER.
Erstellt am 25.06.2007 um 14:55 Uhr von heavy
@ peanuts,
die sind gezählt, d.h. wir sind 212 AN.haben in den letzten monaten ca. 25 leute mit befristeten arbeitsverträgen eingestellt.
@lotte,
danke dir, den gedanken über 2 teilfreistellungen hat ich auch schon und werd ihn bei der nächsten BR- sitzung mal vorbringen. und nochmals danke für deine hilfe.
@betriebsratten,
genau das meine ich,meine kollegen und auch ich arbeiten momentan bis zur grenze des flexibelen AZ-kontos, also wir machen sehr viele überstunden.hatten einen sehr grossen umsatz zuwachs und müssen den bewältigen um auch weiterhin unsere kunden zu halten. wenn ich dann jetzt als freigestellter da durch die hallen laufe, wäre das ein sehr ungünstiger moment, da ich zu allererst nicht die nähe zu den AN verlieren möchte.
Erstellt am 25.06.2007 um 19:05 Uhr von peanuts
die sind gezählt, d.h. wir sind 212 AN.haben in den letzten monaten ca. 25 leute mit befristeten arbeitsverträgen eingestellt.
Knappe Rechnung! Wenn die ca. 25 Leute wieder weg sind, war´s das mit dem Freistellungsanspruch!
Erstellt am 25.06.2007 um 19:07 Uhr von Kölner
@peanuts
"Knappe Rechnung! Wenn die ca. 25 Leute wieder weg sind, war´s das mit dem Freistellungsanspruch!"
Na und?
Dann gibt es halt ein lustiges "Hin und Her".