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Mitteilung an Belegschaft - bei eventuellem Wegfall von Arbeitsplätzen?

J
juejue
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, uns wurde mitgeteilt, dass in Kürze eventuell Arbeitplätze wegfallen werden und man mit den Betroffenen über Abfindungen reden möchte. Uns wurde nicht mitgeteilt um wen es sich handelt und um welche Abteilungen. Kann man diese Info an die Belegschaft weitergeben, obwohl man uns sagte, daß dies eventuell passiert(vieleicht aber auch nicht)

Gruß JS

4.01002

Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

26.08.2009 um 18:21 Uhr

macht euch lieber mal mit dem § 111 BetrVG und den folgenden vertraut, ob hier vielleicht etwas in diese richtung zutreffen könnte.....

zusätzlich würde ich mit dem AG einen gesprächstermin vereinbaren (monatsgespräch ?) und unter hinweis auf § 92 BetrVG die angelegenheit besprechen und beraten

info an die belegschaft halte ich erst für richtig, wenn die nötigen informationen vorliegen gerüchteküche hilft niemand......

D
DerAlteHeini

26.08.2009 um 20:44 Uhr

juejue Hier sollte der BR nachstehende Rechte nutzen.

§ 90 BetrVG Unterrichtungs- und Beratungsrechte

§ 92 BetrVG Personalplanung

§ 92a BetrVG Beschäftigungssicherung

eventuell könnte auch diese §§ greifen.

111 BetrVG Betriebsänderungen 112 BetrVG Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan

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