W.A.F. LogoSeminare

Der AG zahlt kein Gehalt für Betriebsratarbeit

D
Daria79
Jan 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind BR Mitglieder in kleinen Unternehmen ( 3 Ordentliche). Von 02.12.19 bis 06.02.19 haben wir an BR 2 Seminar teilgenommen , der GF hat genehmigt, alles soweit ok. Leider haben wir drei am Ende Dezember weniger Gehalt bekommen. Auf Anfrage bei Perso stellte sich heraus, das unsere Betriebsleitung die Seminar Woche als unentschuldigte Fehlzeiten angegeben hat. Sie behauptet, es wäre ihr ein Fehler unterlaufen, wir befürchten jedoch, das es gezielt gegen den BR abläuft da der GF uns gegenüber Drohungen macht und insgesamt versucht unsere BR Arbeit zur erschweren und höchstwahrscheinlich handelt die Betriebsleitung in seinem Auftrag. Meine Frage : wie lösen wir es am besten damit der BL eine ordentliche Lehre bekommt für die Zukunft und gehören solche Handlungen unter Störung und Behinderung der Betriebsratsarbeit ? Vielen Dank im Voraus Mit kollegialen Grüßen Daria

67208

Community-Antworten (8)

D
DummerHund

04.01.2020 um 14:15 Uhr

zunächst würde ich an beiden Stellen noch mal nachfragen; nach Möglichkeit zu Zweit. Was auch eine Möglichkeit wäre. Macht eine BR Sitzung mit dem Top Punkt. Monatsgespräch mit dem AG. Dort werden seine Aussagen dann ja Protokolliert. Oder Aber Top Punkt. Zeit und Berechnung BR Arbeit. Und ladet unter diesem Punkt BL und Perso ein. Da kann man Nägel mit Köppen machen und alles wird schriftl. fest gehalten.

C
Challenger

04.01.2020 um 15:05 Uhr

Zitat Daria79 : Meine Frage : wie lösen wir es am besten damit der BL eine ordentliche Lehre bekommt für die Zukunft und gehören solche Handlungen unter Störung und Behinderung der Betriebsratsarbeit ?

Mit der von Dir geschilderten Handlungsweise erfüllt der AG bereits den Tatbestand der Störung und Behinderung der BR'tätigkeit. Vergleich :

§ 78:Schutzbestimmungen

Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, .............dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.


Ich würde einen Schritt weitergehen als Kollege D.H. . Fordert den AG unverzüglich zur Nachzahlung und Beseitigung der von ihm behaupteten unentschuldigten Fehlzeiten auf. Andernfalls Prozess am Hals. Vergleich :

§ 23 BetrVG - Verletzung gesetzlicher Pflichten -

(1) ..............

(2) ..............

(3) Der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Handlung zu unterlassen, die Vornahme einer Handlung zu dulden oder eine Handlung vorzunehmen. Handelt der Arbeitgeber der ihm durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegten Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er auf Antrag vom Arbeitsgericht wegen einer jeden Zuwiderhandlung nach vorheriger Androhung zu einem Ordnungsgeld zu verurteilen. Führt der Arbeitgeber die ihm durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegte Handlung nicht durch, so ist auf Antrag vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass er zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Antragsberechtigt sind der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Das Höchstmaß des Ordnungsgeldes und Zwangsgeldes beträgt 10.000 Euro.

C
celestro

04.01.2020 um 15:38 Uhr

"Mit der von Dir geschilderten Handlungsweise erfüllt der AG bereits den Tatbestand der Störung und Behinderung der BR'tätigkeit."

Immer langsam mit den jungen Pferden.

"Auf Anfrage bei Perso stellte sich heraus, das unsere Betriebsleitung die Seminar Woche als unentschuldigte Fehlzeiten angegeben hat. Sie behauptet, es wäre ihr ein Fehler unterlaufen,"

gebt der Perso etwas Zeit, den Fehler zu korrigieren. Wenn das nicht passiert, kann man über die nächste Eskalationsstufe immer noch nachdenken.

C
Catweazle

04.01.2020 um 16:26 Uhr

celestro, ich bin ganz deiner Meinung. Ich bin aber der Meinung, dass der BR sicher nicht klageberechtigt ist.

D
Daria79

04.01.2020 um 16:46 Uhr

Ich danke euch vielmals für euer Antworten! Persönlich tendiere ich zur der Vorgehensweise von Challenger da wir schon sowieso Mindestlohn bekommen, fehlt das Geld jetzt . Der AG wird es bestimmt mit nächste Gehalt auszahlen wollen ? Wenn wir nur mit „ Bitte Bitte „ reagieren, werden die es immer wieder versuchen , danke für die Ratschläge ?

K
kratzbürste

04.01.2020 um 18:07 Uhr

Wenn die Personalabteilung selbst von einem Fehler spricht, würde ich sie auffordern, den Fehler umgehend zu beheben und sofort nachzuzahlen. Vorher muss man ja nun nicht gleich scharf schießen. Reaktion abwarten.

F
Fackelmann

04.01.2020 um 22:44 Uhr

Hallo zusammen, natürlich kann man gleich große geschütze auffahren... aber mit welchen folgen?

Wenn da tatsächlich ein fehler unterlaufen ist... egal ob es ein so grober ist.. ist doch Kommunikation das wichtigste.. ich erinnere mich an "vertrauensvolle zusammenarbeit"

K
Kjarrigan

06.01.2020 um 11:47 Uhr

Hallo Daria,

wie die Situation / Stimmung / Arbeitsweise bei Euch ausieht wirst Du am besten beurteilen können. Ob das Absicht oder ein Kommunikationsfehler war must ihr als Gremium entscheiden.

Wenn es bei üblich ist, das bei unentschuldigtem Fehler ohne Rücksprache mit dem MA sofort Lohn und Gehalt gekürzt wird, hättet ihr vielleicht auch neben dem AG den BL über eure Weiterbildung informieren sollen. Wie wird es den sonst bei Euch gehandhabt? Es warden doch auch mal MA eine Weiterbilung oder z.B. eine Dienstreise unternehmen. Sich hier nur auf die Weitergabe der Info vom AG auf den BL zu verlassen ist "naiv". (sorry)

Aber ich würde hier die Gelegenheit beim Schopfe packen und mit dem AG eine BV verhandeln wollen, in der geregelt ist, dass z.B. nicht sofort Lohn / Gehalt gekürzt warden wenn irgendwelche Stunden oder Tage offen sind, sondern der BL oder Personalabteilung beim AN fragen müssen wo er den war und der BR in dem Fall informiert wird (ganz allgemein nicht nur für die BR Arbeit) Das kann man wunderbar in einer BV zum Thema "Arbeitszeit" Gehaltauszahlung oder auch Ausfallzeiten regeln und der BR hat hier gleich mehre MBR aus dem § 87 BetrVG. Das bedeutet der AG kann sich nicht gegen so eine BV wehren bzw. man kann die bis zur Einigungsstelle durchziehen.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Betriebsratarbeit - durch die Machenschaften des Betriebsratvorsitzenden nicht nur mein Arbeitsplatz, sondern den unsrer ganzen Belegschaft gefährdet?

Älter

Hallo an alle, die diese Frage lesen. Vieleicht könnt Ihr mir ja weiter helfen. Ich bin selbst nur Angestellter in einem mittelgroßen Betreib. Unser Betriebsrat besteht aus einen Vorsitzenden und zwe

Befristetes höheres Gehalt durch Nebenabrede?

Älter

Wir sind ein privater Betrieb ohne Tarife. Der AN hat ein relativ niedriges Gehalt. Sein Abteilungsleiter hat die Möglichkeit, ein höheres Gehalt für ihn gem. TVöD für die Laufzeit eines Projektes zu

Frage zu Gehalt mit zwei Eingruppierungen mit und ohne Kurzarbeit

Älter

Guten Tag, ich erhalte laut Vertrag zu 50% Gehalt nach TVÖD 11, Stufe 3 und zu 50% Gehalt nach TVÖD 9b, Stufe 4. Dazu hätte ich zwei Fragen: Wie wird das Netto-Gehalt hieraus errechnet? Ich

Zeitkontrolle für Betriebsratarbeit

Älter

Hallo, unser AG hat den BR darüber informiert, dass wir uns für Betriebsratarbeit an der Zeiterfassung zum Dienstgang abzumelden und bei Beendigung vom Dienstgang wieder zurück zumelden haben. Die Zei

Elternzeit für BRV - Darf sie trotzdem an den Betriebsratsitzungen teilnehmen und zusätzlich Betriebsratarbeit leisten?

Älter

Unsere Betriebsratvorsitzende ist in Elternzeit gegangen. Darf sie trotzdem an den Betriebsratsitzungen teilnehmen und zusätzlich Betriebsratarbeit leisten ? Außerdem nimmt sie die Unterlagen mit nach