Erstellt am 04.01.2020 um 13:15 Uhr von Dummerhund
zunächst würde ich an beiden Stellen noch mal nachfragen; nach Möglichkeit zu Zweit.
Was auch eine Möglichkeit wäre. Macht eine BR Sitzung mit dem Top Punkt. Monatsgespräch mit dem AG. Dort werden seine Aussagen dann ja Protokolliert.
Oder Aber Top Punkt. Zeit und Berechnung BR Arbeit. Und ladet unter diesem Punkt BL und Perso ein. Da kann man Nägel mit Köppen machen und alles wird schriftl. fest gehalten.
Erstellt am 04.01.2020 um 14:05 Uhr von Challenger
Zitat Daria79 : Meine Frage : wie lösen wir es am besten damit der BL eine ordentliche Lehre bekommt für die Zukunft und gehören solche Handlungen unter Störung und Behinderung der Betriebsratsarbeit ?
Mit der von Dir geschilderten Handlungsweise erfüllt der AG bereits den Tatbestand der Störung und Behinderung der BR'tätigkeit. Vergleich :
§ 78:Schutzbestimmungen
Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, .............dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.
_____________________________________
Ich würde einen Schritt weitergehen als Kollege D.H. . Fordert den AG unverzüglich zur Nachzahlung und Beseitigung der von ihm behaupteten unentschuldigten Fehlzeiten auf. Andernfalls Prozess am Hals. Vergleich :
§ 23 BetrVG - Verletzung gesetzlicher Pflichten -
(1) ..............
(2) ..............
(3) Der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Handlung zu unterlassen, die Vornahme einer Handlung zu dulden oder eine Handlung vorzunehmen. Handelt der Arbeitgeber der ihm durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegten Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er auf Antrag vom Arbeitsgericht wegen einer jeden Zuwiderhandlung nach vorheriger Androhung zu einem Ordnungsgeld zu verurteilen. Führt der Arbeitgeber die ihm durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegte Handlung nicht durch, so ist auf Antrag vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass er zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Antragsberechtigt sind der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Das Höchstmaß des Ordnungsgeldes und Zwangsgeldes beträgt 10.000 Euro.
Erstellt am 04.01.2020 um 14:38 Uhr von celestro
"Mit der von Dir geschilderten Handlungsweise erfüllt der AG bereits den Tatbestand der Störung und Behinderung der BR'tätigkeit."
Immer langsam mit den jungen Pferden.
"Auf Anfrage bei Perso stellte sich heraus, das unsere Betriebsleitung die Seminar Woche als unentschuldigte Fehlzeiten angegeben hat. Sie behauptet, es wäre ihr ein Fehler unterlaufen,"
gebt der Perso etwas Zeit, den Fehler zu korrigieren. Wenn das nicht passiert, kann man über die nächste Eskalationsstufe immer noch nachdenken.
Erstellt am 04.01.2020 um 15:26 Uhr von Catweazle
celestro, ich bin ganz deiner Meinung. Ich bin aber der Meinung, dass der BR sicher nicht klageberechtigt ist.
Erstellt am 04.01.2020 um 15:46 Uhr von Daria79
Ich danke euch vielmals für euer Antworten! Persönlich tendiere ich zur der Vorgehensweise von Challenger da wir schon sowieso Mindestlohn bekommen, fehlt das Geld jetzt . Der AG wird es bestimmt mit nächste Gehalt auszahlen wollen ? Wenn wir nur mit „ Bitte Bitte „ reagieren, werden die es immer wieder versuchen , danke für die Ratschläge ?
Erstellt am 04.01.2020 um 17:07 Uhr von Kratzbürste
Wenn die Personalabteilung selbst von einem Fehler spricht, würde ich sie auffordern, den Fehler umgehend zu beheben und sofort nachzuzahlen. Vorher muss man ja nun nicht gleich scharf schießen. Reaktion abwarten.
Erstellt am 06.01.2020 um 10:47 Uhr von Kjarrigan
Hallo Daria,
wie die Situation / Stimmung / Arbeitsweise bei Euch ausieht wirst Du am besten beurteilen können. Ob das Absicht oder ein Kommunikationsfehler war must ihr als Gremium entscheiden.
Wenn es bei üblich ist, das bei unentschuldigtem Fehler ohne Rücksprache mit dem MA sofort Lohn und Gehalt gekürzt wird, hättet ihr vielleicht auch neben dem AG den BL über eure Weiterbildung informieren sollen. Wie wird es den sonst bei Euch gehandhabt? Es warden doch auch mal MA eine Weiterbilung oder z.B. eine Dienstreise unternehmen. Sich hier nur auf die Weitergabe der Info vom AG auf den BL zu verlassen ist "naiv". (sorry)
Aber ich würde hier die Gelegenheit beim Schopfe packen und mit dem AG eine BV verhandeln wollen, in der geregelt ist, dass z.B. nicht sofort Lohn / Gehalt gekürzt warden wenn irgendwelche Stunden oder Tage offen sind, sondern der BL oder Personalabteilung beim AN fragen müssen wo er den war und der BR in dem Fall informiert wird (ganz allgemein nicht nur für die BR Arbeit)
Das kann man wunderbar in einer BV zum Thema "Arbeitszeit" Gehaltauszahlung oder auch Ausfallzeiten regeln und der BR hat hier gleich mehre MBR aus dem § 87 BetrVG.
Das bedeutet der AG kann sich nicht gegen so eine BV wehren bzw. man kann die bis zur Einigungsstelle durchziehen.