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Elternzeit - welches letzte Gehalt zählt zur Berechnung des Elterngeldes?

S
Schnuffl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, folgendes Problem: Eine Mutter möchte jetzt Elternzeit geltend machen und die zulässigen 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dadurch sinkt ja ihr Einkommen. Wenn sie in der Zwischenzeit wieder schwanger wird und ein Kind bekommt, dann gibt Ihr unser lieber Vater Staat nach neustem Gesetz ab 1.1.2007 ein Elterngeld, das 67 % des letzten Einkommens beträgt. Jetzt die Frage: Gilt als Berechnungsgrundlage das VOLLE Gehalt der Mitarbeiterin oder das durch die vorübergehende Elternzeit um 25 % reduzierte Einkommen? Besten Dank schon vorab für Eure Antworten! Schnuffl

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Community-Antworten (1)

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Z.Ickig

03.06.2006 um 17:36 Uhr

Es gilt, so wie der Wortlaut sagt, das letzte Einkommen. Wenn das aufgrund der reduzierten Stundenzahl niedriger ist, fällt auch das Elterngeld niedriger aus.

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