Hallo, folgendes Problem:
Eine Mutter möchte jetzt Elternzeit geltend machen und die zulässigen 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Dadurch sinkt ja ihr Einkommen.
Wenn sie in der Zwischenzeit wieder schwanger wird und ein Kind bekommt, dann gibt Ihr unser lieber Vater Staat nach neustem Gesetz ab 1.1.2007 ein Elterngeld, das 67 % des letzten Einkommens beträgt.
Jetzt die Frage: Gilt als Berechnungsgrundlage das VOLLE Gehalt der Mitarbeiterin oder das durch die vorübergehende Elternzeit um 25 % reduzierte Einkommen?
Besten Dank schon vorab für Eure Antworten!
Schnuffl