Unser AG berechnet das Urlaubsentgelt -pro Urlaubstag- nach der Formel: Gesamtarbeitsentgelt der letzten 3 vollen Monate vor Urlaubsbeginn: (pauschal angenommen) 65 (AT). Diese Berechnung kann doch unter Umständen dazu führen, dass das Urlaubsentgelt geringer ausfällt als der Normalverdienst pro Tag, dann nämlich wenn in den zugrundeglegten 3 Monaten nur 64 Arbeitstage angefallen sind (bspw. aufgrund eines Februars). Darf es sein, dass ein AN an einem Urlaubstag, weniger verdient als an einem Arbeitstag ? Der AG führt an, u.U. profitieren die AN ja auch von dieser Berechnung (etwa bei einem Gesamtverdienst, der auf mehr als 65 Arbeitstagen in 3 Monaten
zurückgeht). Eure Meinung ?